Die Stadt Neu-Isenburg hat im Rahmen der OZG (Onlinezugangs)-Umsetzung eine weitere Dienstleistung der Verwaltung digitalisiert. Ab sofort können EU-Parkausweise für Schwerbehinderte auch online beantragt werden.
Über das städtische Online-Portal können außerdem wichtige Informationen zum EU-Parkausweis für Schwerbehinderte (gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrsordnung (StVO) abgerufen werden. Kurz erläutert wird der berechtige Personenkreis, die Vorteile des blauen EU-Parkausweises sowie die erforderlichen Antragsunterlagen. Diese sind
- der Schwerbehindertenausweis beziehungsweise Nachweise, dass die Voraussetzungen erfüllt sind
- ein Lichtbild (Maße 35 x 45 mm)
- für bevollmächtigte Personen die schriftliche Vollmacht und ein Ausweisdokument der antragstellenden Person
Alle Unterlagen können bequem im Antragsportal hochgeladen werden.
Ob persönlich vor Ort, telefonisch, oder schriftlich - es gibt viele Möglichkeiten die Dienstleistungen der Verwaltung in Anspruch zu nehmen. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) ergänzt die bereits bestehenden Wege nun durch die digitale Antragstellung – ohne dabei die bestehenden Optionen zu ersetzen. Die Stadt Neu-Isenburg arbeitet intensiv an dem Vorhaben, alle wesentlichen Behördengänge digital zu ermöglichen – sowie es das OZG vorsieht und baut im Handlungsfeld Digitale Verwaltung ihren Online-Service weiter aus. Im Mittelpunkt des OZG stehen die Nutzerinnen und Nutzer der Verwaltungsleistungen: Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Vereine und weitere Organisationen.
Über die gesetzliche Maßgabe hinaus hat die Stadt Neu-Isenburg bei Ihren Online-Verwaltungsprozessen auch eine durchgängige Digitalisierung der Fachprozesse von der digitalen Beantragung bis zur digitalen Bearbeitung in der Verwaltung eingeführt (sogenanntes Front– und Backend).
Bürgermeister Dirk Gene Hagelstein und Andreas Frache, Dezernent für Digitalisierung und Smart City: „Eine durchgängige Digitalisierung der Fachprozesse macht uns zukunftsfest“.
„Damit erweiterten wir im Fachbereich Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehrsbehörde unseren Online-Service für die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und gehen auch die nächsten konsequenten Schritte zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes“, sagt Erster Stadtrat Stefan Schmitt.
Auch Edda Schulz-Jahn, Vorsitzende des Sozialverband VdK - Ortsverband Neu-Isenburg, hat den Online-Dienst vorab bereits getestet – und für sehr gut befunden. Wer Hilfe beim Ausfüllen benötigt, kann sich auch gerne an die Geschäftsstelle des VdK wenden. Die Sprechstunden/Öffnungszeiten der Geschäftsstelle in der Hugenottenallee 82, Neu-Isenburg, sind Montag, Dienstag, Donnerstag von 9:00 bis 13:00 Uhr. Telefon: 06102 - 2 69 06, Telefax: 06102 - 78 74 87.
Der blaue EU-Parkausweis
Der Parkausweis berechtigt in allen EU-Mitgliedstaaten zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol) und ermöglicht weitere Erleichterungen wie zum Beispiel:
• bis zu 3 Stunden parken bei eingeschränktem Halteverbot (Zeichen 286, 290 StVO)
• unter bestimmten Voraussetzungen parken in verkehrsberuhigten Bereichen
• bis zu 3 Stunden parken auf Bewohnerparkplätzen.
Alle Online-Dienstleistungen sind im städtischen Internet-Portal https://neu-isenburg.de/buergerservice/online-service (Öffnet in einem neuen Tab) abrufbar.