Stadt Neu Isenburg

Stadt Neu-Isenburg

Lärmaktionsplanung Straßenverkehrslärm

Stellungnahme der Stadt Neu-Isenburg zur Lärmkartierung 4. Runde  

Das Hessische Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) überprüft mindestens alle fünf Jahre die Lärmkartierung und überarbeitet sie bei Bedarf. Diese umfasst alle Hauptverkehrsstraßen außerhalb der Ballungsräume mit über 8.200 Kfz/Tag. Alle hessischen Straßen, für die Verkehrsdaten zur Verfügung stehen, werden zudem in der PLUS-Kartierung berücksichtigt und bis zu deutlich niedrigeren Pegeln kartiert.

Im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung zur 4. Runde der Lärmaktionsplanung wurden Vorschläge und Stellungnahmen von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, Kommunen, Verbänden, Organisationen und Interessengemeinschaften gesammelt, die nun in den neuen Entwurf einfließen. Dieser wird voraussichtlich zu Beginn des Jahres 2024 zu einer zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung ausgelegt.

Bei   der   frühen   Öffentlichkeitsbeteiligung   der   4.   Runde der Lärmaktionsplanung ist die Lärmkartierung 2022 von Neu-Isenburg die Grundlage, die auf einer Lärmberechnung beruht (siehe dazu auch Lärmviewer Hessen (Öffnet in einem neuen Tab)). In Neu-Isenburg sind die Carl-Ulrich-Straße/Friedhofstraße, die Frankfurter Straße soweit Abschnitte der Offenbacher Straße und der Herzogstraße am lautesten.

Laermviewer Hessen

Neue Maßnahmen zur Lärmminderung

Für die innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen will die Stadt Neu-Isenburg in Zukunft ein Stadtgeschwindigkeitskonzept mit  kurz, mittel- und langfristigen Maßnahmen vorlegen. Synergieeffekte weisen dabei Maßnahmen auf, bei denen straßenverkehrliche, -bauliche und Stadtentwicklungsinstrumente ineinandergreifen.

Das Stadtgeschwindigkeitskonzept wird zur Zeit erarbeitet und wägt alle relevanten Belange, wie Lärm, Luftschadstoffe, Sicherheit, Anzahl Betroffener, empfindliche Nutzungen, städtebauliche Entwicklung oder ÖPNV ab.

Dies könnte zum Beispiel zu einer Änderung der Geschwindigkeit, des Straßenquerschnitts oder einer Programmierung Lichtsignalanlagen führen.  Eine Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h auf 30 km /h entspricht einem Rückgang von ca. 2,5 dB(A). Dies ist äquivalent zu einer Minderung des Verkehrs um deutlich mehr als 1/3. Auch Maßnahmen mit scheinbar geringen Effekten bewirken eine deutliche Verbesserung.

Für die Karlstraße wird eine behördenübergreifende langfristige Lösung mit HessenMobil und der Stadt Frankfurt gesucht.

Weiterhin wird auf die notwendige Geschwindigkeitsreduzierung auf der A5 hingewiesen.

Umgesetzte und laufende Lärmminderungsplanungen

Im Dezember 2022 wurde aus Lärmschutzgründen im nördlichen Teil der Frankfurter Straße auf Probe für ein Jahr die Geschwindigkeit auf 30 km/h reduziert. Nach Abschluss der Evaluation auf der Frankfurter Straße soll geprüft werden, ob Tempo 30 auf weiteren Straßen aus Lärmschutzgründen eingeführt werden soll.

Laermschutz  kmh

Gemäß des Stadtentwicklungskonzeptes Mobilität beträgt  der  Modal   Split   für   den Radverkehr  12%,  während  die  KFZ-Fahrten  in  absoluten  Zahlen  um  50.000  im Stadtgebiet zunehmen.

Langfristig kann die Förderung der Nahmobilität sowie der Ausbau der durchgehenden Radinfrastruktur zu einem lärmmindernden Effekt beitragen. wenn der Anteil deutlich zunimmt

„Wie sehr Neu-Isenburg von Flug-, Schienen- und Verkehrslärm betroffen ist, zeigt die Lärmkartierung deutlich. Zuviel Lärm macht krank. Dies ist wissenschaftlich unbestritten. Wir müssen Maßnahmen ergreifen, um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen und die Lebensqualität in unserer Stadt zu erhöhen. Wir sind gespannt wie sich Tempo 30 auf die Lärmreduzierung in der Frankfurter Straße auswirkt. Darüber hinaus werden wir uns auch weiterhin bei den übergeordneten Genehmigungsbehörden von Autobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen für Lärmminderungsmaßnahmen einsetzen“, sagt Bürgermeister Dirk Gene Hagelstein. 

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