Beschreibung
Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.
Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Fristen
Kontakt
Dokumente
Rechtsgrundlage
Zuständige Stellen
Offenbacher Str. 174
63263 Neu-Isenburg
Angaben zur Erreichbarkeit
Zeiten
Bürozeiten:
Mo-Do: 07.30 - 16.00 Uhr
Fr: 07.30 - 12.00 Uhr
Wertstoffhof:
Dienstag: 07.30 - 15.00 Uhr
Mittwoch: 13.00 - 18.00 Uhr (April - Oktober)
Mittwoch: 13.00 - 16.00 Uhr (November - März)
Donnerstag: 07.30 - 15.00 Uhr
Samstag: 08.00 - 13.00 Uhr