Stadt Neu Isenburg

Stadtverwaltung

Befreiung von den KiTa-Kosten beantragen

Sie können die KiTa-Kosten für Ihr Kind nicht mehr bezahlen? Prüfen Sie, ob für Sie eine Befreiung von den KiTa-Kosten in Frage kommt.

Beschreibung

Für den Besuch Ihres Kindes in der KiTa müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten „zumutbaren Belastung“ erfolgen.

Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von Ihrer finanziellen Belastung beantragen. 
Auf Antrag können die Kosten ermäßigt, erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.

Zuständige Stellen

Fachbereich Kinder und Jugend

Hugenottenallee 53
63263 Neu-Isenburg

Angaben zur Erreichbarkeit

Haltestelle: Rathaus, Haus Dr. Bäck Bus-Linie: 51

Zeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 - 17:00 Uhr 
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr 
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr  

Hinweis:
Standesamt freitags wegen Trauungen geschlossen.


Außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung

Weitere Hinweise

Parkplatz: Parkplatz neben dem Rathaus 10 Plätze Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz neben dem Rathaus 1 Plätze

Erläuterungen und Hinweise