Beschreibung
Wenn für Sie auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt worden ist, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden – also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben.
Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Dokumente
Anträge / Formulare
Gebühren
Rechtsbehelf
Zuständige Stelle
Zuständige Stellen
Schulgasse 1
63263 Neu-Isenburg
Zeiten
MO-DO: 7.00 Uhr -18.00 Uhr
FR: 07:00 Uhr - 13:00 Uhr
SA: 08:30 Uhr - 12.30 Uhr
Dreiherrnsteinplatz 4
63263 Gravenbruch
Zeiten
Montag,Dienstag, Mittwoch Donnerstag: 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Montag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Am 1. Samstag im Monat: 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr