Stadt Neu Isenburg

Stadtverwaltung

Ehrenpatenschaft des Bundespräsidenten

Beschreibung

Der Bundespräsident übernimmt auf Wunsch der Eltern die Ehrenpatenschaft für das 7. Kind einer Familie. Ist der Antrag für das 7. Kind unterblieben, kann er auch für ein später geborenes Kind der Familie gestellt werden.

Die Ehrenpatenschaft wird in einer Familie nur einmal übernommen und hat in erster Linie symbolischen Charakter. Das Patengeschenk ist eine einmalige finanzielle Unterstützung in der Höhe von 500,00 Euro.

Bei Mehrlingsgeburten wird die Ehrenpatenschaft für alle Kinder übernommen, die gemeinsam mit dem 7. Kind zur Welt gekommen sind.
Das Patenkind muss Deutsche beziehungsweise Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sein.

HINWEIS: Adoptivkinder sind den leiblichen Kindern gleichgestellt.

Zuständige Stellen

Öffentlichkeitsarbeit

Hugenottenallee 53
63263 Neu-Isenburg

Angaben zur Erreichbarkeit

Haltestelle: Rathaus, Haus Dr. Bäck Bus-Linie: 51

Zeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 - 17:00 Uhr 
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr 
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr  

Weitere Hinweise

Parkplatz: Parkplatz neben dem Rathaus 10 Plätze Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz neben dem Rathaus 1 Plätze

Erläuterungen und Hinweise