Stadt Neu Isenburg

Stadtverwaltung

Einbürgerung aufgrund von Ehe oder eingetragener Lebenspartnerschaft mit einer Person mit deutscher Staatsangehörigkeit beantragen

Sie können sich unter erleichterten Bedingungen einbürgern lassen, wenn Sie mit einer Person, die die deutsche Staatsangehörigkeit hat, verheiratet sind oder in eingetragener Lebenspartnerschaft zusammenleben.

Beschreibung

Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und werden gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten.

Mit der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie unter anderem:

  • Ihr Wahlrecht in den Kommunen, in den Bundesländern und zum Deutschen Bundestag ausüben
  • Freizügigkeit in der Europäischen Union (EU) genießen, also
    • sich frei in der EU bewegen
    • in der EU angestellt oder selbstständig arbeiten
  • außerhalb der EU ohne Visum in viele Länder reisen

Sie können leichter eingebürgert werden, wenn Sie mit einer Person verheiratet sind oder in eingetragener Lebenspartnerschaft zusammenleben, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Bedingungen für die Einbürgerung:

  • Sie leben seit 3 Jahren rechtmäßig in Deutschland
  • Ihre Ehe muss in Deutschland gültig sein
  • die Ehe muss zum Zeitpunkt der Einbürgerung seit 2 Jahren bestehen, in dieser Zeit müssen die Ehe- oder Lebenspartnerin oder der Ehe- oder Lebenspartner die deutsche Staatsangehörigkeit besessen haben.

Zudem müssen Sie weitere Voraussetzungen erfüllen, zum Beispiel:

  • Sie besitzen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, zum Beispiel eine Niederlassungserlaubnis oder einen anderen auf Dauer angelegten Aufenthaltstitel.
  • Sie sind in der Lage, für Ihren eigenen Lebensunterhalt und für den Ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen zu sorgen, ohne bestimmte öffentliche Leistungen zu beziehen.
  • Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, mindestens auf dem Niveau B1.

Wenn Sie als sorgeberechtigter Elternteil mit einem minderjährigen Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit aus der Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft in einer familiären Gemeinschaft leben, können Sie auch in folgenden Fällen die erleichterte Einbürgerung beantragen:

  • bis zu einem Jahr nach dem Tod
    • der deutschen Ehefrau oder des deutschen Ehemannes
    • der deutschen Lebenspartnerin oder des deutschen Lebenspartners
  • bis zu einem Jahr nach der rechtskräftigen Beendigung einer Ehe oder einer Lebenspartnerschaft

Sie erwerben die deutsche Staatsangehörigkeit mit Aushändigung der Einbürgerungsurkunde.

Zuständige Stellen

Standesamt

Zeiten

Montag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Donnerstag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Freitag geschlossen

Vorsprachen sind aktuell nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

Weitere Hinweise

Parkplatz: Parkplatz neben dem Rathaus
10 Plätze

Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz neben dem Rathaus
1 Plätze

Erläuterungen und Hinweise