Beschreibung
Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen (unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamen), Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.
Ob Ihnen eine Meldebehörde eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die Meldebehörde Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.
Voraussetzungen
Kontakt
Anträge / Formulare
Gebühren
Rechtsgrundlage
Zuständige Stelle
Zuständige Stellen
Schulgasse 1
63263 Neu-Isenburg
Zeiten
Montag bis Donnerstag: 07.00 Uhr -18.00 Uhr
Freitag: 07.00 Uhr - 13.00 Uhr
Samstag: 08.30 Uhr - 12.30 Uhr
Hinweis: Für Bürgerinnen und Bürger stehen insgesamt vier Kundenparkplätze zur Verfügung. Die Zufahrt zur Tiefgarage des Bürgeramtes befindet sich in der Ludwigstraße, zwischen den Hausnummern 56 und 59.
Dreiherrnsteinplatz 4
63263 Neu-Isenburg
Zeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch: 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Am 1. Samstag im Monat: 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr
Kapitän-Lehmann-Straße 2
63263 Neu-Isenburg
Zeiten
Montag: Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr & 13:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch 10:00 bis 12:00 Uhr & 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag: Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Freitag: Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Samstag: Jeden 1. Samstag im Monat von 09:00 bis 11:00 Uhr