Stadt Neu Isenburg

Bürgeramt

Online-Ausweisfunktion freischalten (eID)

Sie wollen den Online-Ausweis Ihres Personalausweises nachträglich aktivieren lassen? Dies können Sie bei Ihrer Personalausweisbehörde vornehmen.

Beschreibung

Der Online-Ausweis ermöglicht es Ihnen, digital angebotene Verwaltungsleistungen und geschäftliche Dienstleistungen online zu erledigen. Das Online-Ausweisen ist durch einen Chip in Ihrer Ausweiskarte möglich, sofern der Online-Ausweis aktiviert ist. Seit 2017 ist dieser Chip standardmäßig in Ausweisen für Bürgerinnen und Bürger, die bei Antragstellung älter als 16 Jahre waren, aktiviert.

Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen und Sie älter als 16 Jahre sind, können Sie den Online-Ausweis einfach selbst, durch das Setzen Ihrer selbstgewählten, sechsstelligen PIN aktivieren. Alle Informationen dazu erhalten Sie postalisch in Ihrem sogenannten „PIN-Brief“. Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN können Sie beim Abholen des Ausweises sowie später im Bürgeramt oder in Apps für den Online-Ausweis, zum Beispiel der „AusweisApp“, setzen.

Sie können Ihren Online-Ausweis bei dem für sie zuständigen Bürgerservice Ihrer Kommunen auch nachträglich kostenfrei aktivieren lassen und Ihre neue PIN setzen.

Zuständige Stellen

Bürgeramt

Zeiten

Montag bis Donnerstag: 07.00 Uhr -18.00 Uhr
Freitag: 07.00 Uhr - 13.00 Uhr
Samstag: 08.30 Uhr - 12.30 Uhr

Bürgeramt Gravenbruch

Zeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch Donnerstag: 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Montag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Am 1. Samstag im Monat: 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr

Bürgeramt Zeppelinheim

Zeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Am 1. Samstag im Monat: 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr

Erläuterungen und Hinweise