Stadt Neu Isenburg

Bürgeramt

Erstuntersuchung von Jugendlichen beantragen

Sie wollen als Jugendlicher in das Berufsleben starten? Dann müssen Sie vor Arbeitsbeginn ärztlich untersucht werden.

Beschreibung

Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind und eine Erwerbstätigkeit oder Berufsausbildung beginnen möchten, müssen Sie zunächst ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung).
Bei der Untersuchung wird festgestellt, ob Sie körperlich und entwicklungsmäßig für diesen Beruf geeignet sind.
Damit soll verhindert werden, dass Sie aufgrund der Arbeit gesundheitliche Schäden erleiden. Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese müssen Sie Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.
Sie brauchen keine Untersuchung, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung beginnen oder wenn Sie nur kurze Zeit arbeiten (maximal 2 Monate). Das gilt beispielsweise für einen Ferienjob oder ein Schülerpraktikum.
Die Untersuchungskosten zahlt das Land. Sie müssen die Erstuntersuchung beantragen, damit die Untersuchungskosten erstattet werden.

Zuständige Stellen

Bürgeramt

Zeiten

MO-DO: 7.00 Uhr -18.00 Uhr
FR: 07:00 Uhr - 13:00 Uhr
SA: 08:30 Uhr - 12.30 Uhr

Bürgeramt Gravenbruch

Zeiten

Montag,Dienstag, Mittwoch Donnerstag: 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Montag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Am 1. Samstag im Monat: 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr

Bürgeramt Zeppelinheim

Zeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Am 1. Samstag im Monat: 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr

Erläuterungen und Hinweise