Stadt Neu Isenburg

Stadtverwaltung

Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten (Ehename)

Beschreibung

Im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung müssen Sie entscheiden, welche Namen Sie und Ihr Verlobter/Ihre Verlobte in der Ehe führen möchten. Sie können einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen oder die zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Namen beibehalten. Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename wird, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder bisher geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen, sofern der Ehename nicht schon mehrgliedrig ist (Begleitnamen).

Ist der Geburtsname oder bisher geführte Familienname mehrgliedrig, kann nur einer der Namen dem Ehenamen angefügt oder vorangestellt werden. Sie haben auch die Möglichkeit, bei der Eheschließung oder später – hierfür gibt es keine Frist – den Geburtsnamen oder den tatsächlich geführten Namen Ihrer Ehegattin/Ihres Ehegatten zum Ehenamen zu bestimmen. Als tatsächlich geführter Name kommt dabei auch der Name aus einer früheren Ehe einschließlich eines eventuellen Begleitnamens in Betracht. Ein angefügter oder vorangestellter Name kann auch während der Ehe wieder abgelegt werden.

Während des Bestehens der Ehe kann der Ehename nicht widerrufen werden.

Zuständige Stellen

Standesamt

Hugenottenallee 53
63263 Neu-Isenburg

Angaben zur Erreichbarkeit

Haltestelle: Rathaus, Haus Dr. Bäck
Bus-Linie: 51

Zeiten

Montag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Donnerstag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Freitag geschlossen

Außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung

Weitere Hinweise

Parkplatz: Parkplatz neben dem Rathaus
10 Plätze

Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz neben dem Rathaus
1 Plätze

Erläuterungen und Hinweise