Beschreibung
Werden Gaststättenbetriebe durch Stellvertreter des Gewerbetreibenden betrieben, ist dies bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ein Stellvertreter führt den Betrieb weitgehend eigenständig und weisungsunabhängig auf Namen und Rechnung des Gastgewerbetreibenden.
Die gelegentliche oder regelmäßige weisungsabhängige Führung des Betriebs durch Personal stellt keine Stellvertretung dar.
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Dokumente
Gebühren
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Zuständige Stellen
Hugenottenallee 53
63263 Neu-Isenburg
Angaben zur Erreichbarkeit
Haltestelle: Rathaus, Haus Dr. Bäck
Bus-Linie: 51
Zeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Weitere Hinweise
Parkplatz: Parkplatz neben dem Rathaus
10 Plätze
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz neben dem Rathaus
1 Plätze