Beschreibung
Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch gibt es zahlreiche Ausnahmen.
Für einige Gewerbe sind besondere Zulassungsvoraussetzungen (Fachkundeprüfungen, Unterrichtungen, Konzessionen, Genehmigungen oder besondere Erlaubnisse) erforderlich.
Insbesondere sind folgende gewerbliche Tätigkeiten erlaubnispflichtig:
- Taxiunternehmen
- Buchführungshelfer
- Finanzanlagenvermittler
- Güterkraftverkehrsunternehmen
- Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
- Handel mit Waffen, Munition und Sprengstoff
- in Teilbereichen das Handwerk
- Herstellung von Waffen und Arzneimitteln
- Inkassobüros
- Krankentransporte
- Immobilien- und Darlehensmakler
- Pflegedienste
- Privatkrankenanstalten
- Spielhallen
- Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe
- Versicherungsvermittler
Sie müssen bei diesen Gewerben Ihre persönliche Zuverlässigkeit, teilweise Ihre fachliche Eignung und/oder gegebenenfalls Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit und/oder bestimmte räumliche Verhältnisse nachweisen können.
Kontakt
Gebühren
Rechtsgrundlage
Zuständige Stellen
Hugenottenallee 53
63263 Neu-Isenburg
Angaben zur Erreichbarkeit
Zeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr