Stadt Neu Isenburg

Stadtverwaltung

Personenverkehr gewerblich - Genehmigung

Beschreibung

Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen unterliegt der Genehmigungspflicht. Hier wird näher auf den Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen eingegangen, welcher sich vom Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen unterscheidet.

Formen des Gelegenheitsverkehrs sind:

  • Verkehr mit Taxen,
  • Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen mit PKW und Kraftomnibus (KOM),
  • Verkehr mit Mietwagen und Mietomnibussen.

Eine Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes muss gewährleistet sein.
  • Der Antragsteller oder die mit der Führung der Geschäfte betraute Person müssen zuverlässig sein.
  • Der Antragsteller oder die mit der Führung der Geschäfte betraute Person muss fachlich geeignet sein.
  • Der Antragsteller muss seinen Betriebssitz oder die Niederlassung i. S. d. Handelsrechts im Inland haben.

Zuständige Stellen

Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehrsbehörde

Hugenottenallee 53
63263 Neu-Isenburg

Angaben zur Erreichbarkeit

Haltestelle: Rathaus, Haus Dr. Bäck
Bus-Linie: 51

Zeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 - 17:00 Uhr 
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr 
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Weitere Hinweise

Parkplatz: Parkplatz neben dem Rathaus
10 Plätze

Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz neben dem Rathaus
1 Plätze

Erläuterungen und Hinweise