Stadt Neu Isenburg

Bürgeramt

Reisepass: Kind mit eintragen

Beschreibung

Die Eintragung eines Kindes in den elterlichen Reisepass ist ab 01.11.2007 nicht mehr zulässig. Hintergrund dafür ist die Anpassung an internationale Entwicklungen, für Reisende jeden Alters eigene Dokumente vorzusehen, um Missbrauch vorzubeugen und Kinder zu schützen.
 

Reisepässe, die vor dem 01.11.2007 ausgestellt wurden und einen Kindereintrag enthalten, behalten ihre Gültigkeit.

Zuständige Stellen

Bürgeramt

Zeiten

MO-DO: 7.00 Uhr -18.00 Uhr
FR: 07:00 Uhr - 13:00 Uhr
SA: 08:30 Uhr - 12.30 Uhr

Bürgeramt Gravenbruch

Zeiten

Montag,Dienstag, Mittwoch Donnerstag: 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Montag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Am 1. Samstag im Monat: 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr

Bürgeramt Zeppelinheim

Zeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Am 1. Samstag im Monat: 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr

Erläuterungen und Hinweise