Stadt Neu Isenburg

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Übermittlungssperren

Die im Melderegister gespeicherten Personen haben gemäß § 50 Abs. 5 und § 36 Bundesmeldegesetz das Recht, der Übermittlung ihrer Daten an bestimmte Zielgruppen zu widersprechen. Mit diesem Antrag haben Sie die Möglichkeit, für sich, eine oder mehrere bestimmter Übermittlungssperren im Melderegister eintragen zu lassen.

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