Stadt Neu Isenburg

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Übernachtungssteuer

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 02.07.2025 die Einführung einer Übernachtungssteuer beschlossen. Die Satzung tritt zum 01.10.2025 in Kraft.

Die neue Steuer gilt für entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben einschließlich Ferienwohnungen. Der Steuersatz beträgt 3 % des Netto-Übernachtungsentgelts. Die Steuer ist quartalsweise zu erklären und abzuführen.

Alle Beherbergungsbetriebe, auch Ferienwohnungen, müssen sich unaufgefordert zur Übernachtungssteuer anmelden und vierteljährlich eine Steueranmeldung abgeben.

Nähere Informationen finden Sie hier:

Über den untenstehenden Link, können Sie Ihren Betrieb für die Übernachungssteuer an-, ab- und ummelden, sowie Ihre vierteljährliche Steueranmeldung vornehmen.

Bei Fragen steht Ihnen die Steuerabteilung gerne zur Verfügung, diese erreichen sie unter 06102/241-225 oder per Mail unter steuerstadt-neu-isenburgde.  

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