Beschreibung
Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt Sie zum Bezug einer belegungsgebundenen Mietwohnung. Mit der Erteilung des Wohnberechtigungsscheins wird sichergestellt, dass eine belegungsgebundene Wohnung nur Wohnungssuchenden zugutekommt, für die sie mit Steuermitteln subventioniert wurde. Ein bei Bezug Wohnberechtigter bleibt während der Dauer des Mietverhältnisses nutzungsberechtigt, unabhängig von der Entwicklung seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Allerdings kann bei einer deutlichen Einkommensverbesserung eine Verpflichtung zur Leistung der Fehlbelegungsabgabe entstehen. Damit wird der dann ungerechtfertigte Subventionsvorteil entsprechend der Leistungsfähigkeit der Betroffenen abgeschöpft.
Der Wohnberechtigungsschein beinhaltet eine angemessene Wohnungsgröße unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse (z. B. Menschen mit Behinderung) und ist ein Jahr lang in Hessen gültig.
Achtung:
Für den erneuten Bezug einer geförderten Mietwohnung muss ein neuer Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein gestellt werden.
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Kontakt
Dokumente
Anträge / Formulare
Gebühren
Rechtsgrundlage
Zuständige Stellen
Hugenottenallee 53
63263 Neu-Isenburg
Angaben zur Erreichbarkeit
Zeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Standesamt freitags wegen Trauungen geschlossen.
Außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung