Am Freitag, den 16. Dezember 2022, wurden die Gesetze zu den Energiepreisbremsen endgültig verabschiedet. Als Antwort auf rasant steigende Energiekosten will die Bundesregierung mit den Preisbremsen Haushalte und Unternehmen schnell und wirksam finanziell entlasten.
„Für unsere Kundinnen und Kunden ist das eine gute Nachricht. Als Energieversorger ist es für uns jedoch eine gewaltige Kraftanstrengung, die Preisbremsen zeitgerecht umzusetzen. Unser Ziel ist, dass die Energiehilfen pünktlich bei allen Kundinnen und Kunden ankommen“, sagt Kirk Reineke, Geschäftsführer der Stadtwerke Neu-Isenburg GmbH.
Nachdem der Staat im Dezember 2022 bereits den Abschlag für Gas und Fernwärme übernommen hat, greift für die meisten Haushaltskunden ab März 2023 die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse. Rückwirkend werden ab März auch die Monate Januar und Februar 2023 angerechnet. Das heißt, die Kunden werden auch für diese beiden Monate entlastet.
Im Detail bedeutet die Preisentlastung: Für private Haushalte, kleinere und mittlere Unternehmen wird eine Grundmenge von 80 % des – vereinfacht gesprochen – bisherigen Jahresverbrauchs vom Staat subventioniert. Beim Gas ist der Arbeitspreis bei 12 Cent, für Fernwärme bei 9,5 Cent und für Strom bei 40 Cent pro Kilowattstunde (kWh) gedeckelt (jeweils Bruttowerte, also inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte).
Wer mehr als 80 % der bisherigen Energie verbraucht, zahlt für jede zusätzliche Kilowattstunde den vollen aktuellen Vertragspreis. Mit dieser Regelung will die Regierung Anreize zum Energiesparen setzen.
Die Preisbremsen gelten zunächst bis Ende 2023, eine Verlängerung bis einschließlich April 2024 ist aber zu erwarten. Wer noch einen laufenden Vertrag mit weniger als 12 ct/kWh (Gas), 40 ct/kWh (Strom) oder 9,5 ct/kWh (Wärme) hat, zahlt diesen vereinbarten Preis auf die volle Verbrauchsmenge. Der Grundpreis bleibt von den Preisbremsen unberührt. Für größere Gewerbekunden gelten davon abweichende Werte.
Wie hoch die individuelle Entlastung ausfällt, hängt vom gültigen Arbeitspreis und dem Verbrauch in der Vergangenheit ab. Da die Strompreise der Stadtwerke unterhalb der Preisbremse liegen, ergibt sich für Stromkunden keine Entlastung, ebenso für eine Vielzahl von Gaskunden, deren alter Vertrag noch bis zum 31. Dezember 2023 Gültigkeit hat.
Bei einem durchschnittlichen Erdgas-Jahresverbrauch in Höhe von 20.000 Kilowattstunden im Produkt isyERDGAS_privat führt die Gaspreisbremse nach Berechnungen der Stadtwerke zu einer jährlichen Kostenreduzierung in Höhe von 960 Euro, ohne Berücksichtigung von eventuellen Energiesparmaßnahmen.
Um von den Entlastungen für Strom, Wärme und Gas zu profitieren, müssen Kundinnen und Kunden der Stadtwerke nichts tun. Das heißt, es muss kein Antrag gestellt werden. Bei der Berechnung der Energiehilfen stützen sich die Stadtwerke auf vergangenheitsbasierte Prognosen: Der reduzierte Abschlag für Erdgas oder Wärme erfolgt automatisch auf Basis des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Auch die gedeckelten Stromkosten werden entweder auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs im Jahr 2021 oder über die aktuelle Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers berechnet.
Haus- und Wohnungseigentümer profitieren direkt von den Entlastungen. Mieter erst, wenn die Vermieter diese über die Betriebskostenabrechnung weitergegeben haben. Über die ab März 2023 vorgesehenen Abschlags- und Vorauszahlungen informieren die Stadtwerke rechtzeitig. Das gilt für alle drei Preisbremsen.
Für die Stadtwerke Neu-Isenburg bringt die Umsetzung der Preisbremsen einen beträchtlichen Arbeitsaufwand mit sich. Die Zahlungsläufe von mehreren tausend Kunden müssen angepasst werden. „Wir geben jedoch alles, damit alle unsere Kundinnen und Kunden fristgerecht von den Entlastungen profitieren“, sagt Reineke abschließend.