Stadt Neu Isenburg

Stadt Neu-Isenburg

Drei neue Online-Dienstleistungen im Rathaus verfügbar

Seit heute können die Bürgerinnen und Bürger von drei neuen Online-Dienstleistungen im digitalen Rathaus der Stadt Neu-Isenburg profitieren. 

Rechtzeitig zum Osterfest ist es möglich, Brauchtumsfeuer wie zum Beispiel das Osterfeuer, online anzumelden:

https://portal-civ.ekom21.de/civ.public/start.html?oe=00.00.NE.D1.37&mode=cc&cc_key=Brauchtumsfeuer (Öffnet in einem neuen Tab)

Über diesen Link können auch Genehmigungen für Martinsfeuer und andere offene Lagerfeuer eingeholt werden.

Eine weitere Dienstleistung vereinfacht die Anmeldung des Getränkeausschankes bei privaten oder städtischen Veranstaltungen, beispielsweise Open Doors, Altstadtfest, Weinfest oder Weihnachtsmarkt. Privatpersonen oder Vereine, die nach dem Hessischen Gaststättengesetz (§ 6) verpflichtet sind, den vorübergehenden Betrieb eines Standes anzumelden, können dies direkt auf der städtischen Webseite eintragen.

https://portal-civ.ekom21.de/civ.public/start.html?oe=00.00.NE.D2.32.2&mode=cc&cc_key=HGastG (Öffnet in einem neuen Tab)

Deutlich vereinfacht wurde auch die Anmeldung von gefährlichen Hunden über das städtische Onlineportal. Die Erlaubnis für das Halten und Führen eines gefährlichen Hundes wird zeitnah bearbeitet und geprüft, ohne dass aufwändige Papierformulare ausgefüllt werden müssen.

Erlaubnisverfahren für das Halten und Führen eines gefährlichen Hundes (ekom21.de) (Öffnet in einem neuen Tab)

„Seit September 2018 können die Vierbeiner bei der Stadt Neu-Isenburg online an- und umgemeldet werden. Sogar ein Foto kann hochgeladen werden. Nun können auch die Erlaubnisse für gefährliche Hunde online geprüft werden,“ sagt Erster Stadtrat Stefan Schmitt. 

Bürgermeister Dirk Gene Hagelstein und Andreas Frache, Dezernent für Digitalisierung, sagen „Die Digitalisierung der Verwaltung ist ein wichtiger Schritt, um unseren Service schneller und einfacher zu machen. Mit den neuen Online-Dienstleistungen sparen wir Zeit, die wir nun für andere Beratungsgespräche oder Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger nutzen. Selbstverständlich werden auch weiterhin alle genannten Dienstleistungen analog angeboten“.

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) „Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen“ verpflichtet Bund und Länder ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Die Stadt Neu-Isenburg hat 2017 mit der Umsetzung begonnen. Bis heute sind über 30 Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger verfügbar.

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