Für Annette Chantré und Manfred Willems endet am 29. März 2023 ihre Amtszeit als Schiedspersonen für Neu-Isenburg. Weil die beiden für eine Wiederwahl nicht mehr zur Verfügung standen, wurden Günther Marx und Hans-Joachim Winkler von der Stadtverordnetenversammlung am 8. Februar 2023 als Nachfolger gewählt.
Günther Marx tritt als Schiedsperson die Nachfolge von Annette Chantré an Hans-Joachim Winkler wird als stellvertretender Schiedsmann Manfred Willems ablösen.
Im Rahmen der Magistratspressekonferenz verabschiedete sich Amtsgerichtspräsident Stefan Mohr bei dem erfahrenen Team und begrüßte das Neue. Er überreichte Günther Marx und Hans-Joachim Winkler ihre amtliche Bestellung für die fünfjährige Amtszeit.
Auch Bürgermeister Dirk Gene Hagelstein nutzte die Gelegenheit, sich für den Einsatz von Annette Chantré und Manfred Willems zu bedanken: „Wenn zwei sich streiten …. - damit fingen für Sie in den letzten Jahren immer die Herausforderungen an. Sie haben in vielen Fällen dazu beigetragen, dass Streitigkeiten beigelegt wurden und nicht vor Gericht ausgetragen wurden. Dafür danken wir Ihnen ganz herzlich“.
Annette Chantré, die vor einigen Jahren ihr Unternehmen verkauft hatte, freut sich jetzt auf die Freiheit, längere Reisen zu unternehmen. Das Schiedsamt ließ ihr wenig Zeit dazu. Manfred Willems will sich in Zukunft wieder ehrenamtlich engagieren und sucht nach neuen Herausforderungen, sofern neben seinen Reisen und seinen gesellschaftlichen und sportlichen Aktivitäten Zeit bleibt.
„Der Arbeitsaufwand im Schiedsamt darf nicht unterschätzt werden,“ sagen beide einstimmig. Telefonisch stand Annette Chantré täglich mit Rat zur Seite. Manchmal konnte in einem Gespräch die Situation entschärft werden. Anderenfalls wurden die Parteien vorgeladen, um in einem Schlichtungsgespräch den Sachverhalt zu klären. Dabei sind die Schiedsleute zur Unparteilichkeit verpflichtet. Leicht gefallen sei ihr das nicht immer, sagt Annette Chantré lachend. Der ehemalige Jurist Manfred Willems sah die Streitereien ein bisschen nüchterner und entspannter. Jährlich wurden bis zu zehn Schiedsfälle betreut. Aus einigen Verhandlungen gingen die Parteien versöhnt nach Hause und kamen mit dem Nachbarn wieder besser aus. In einigen Fällen wurde aber auch die Hecke nicht geschnitten, die Ruhestörung nicht vermindert und die Beleidigung nicht zurückgenommen: So blieb der nachbarschaftliche Konflikt bestehen und landete auch manchmal vor Gericht.
Die Neuen Schiedspersonen
Wie kein anderer ist Günther Marx für die Aufgabe der Schiedsperson geeignet. Denn als ehemaliger Schulleiter an einer Schule für emotionale und soziale Entwicklung (Erziehungshilfe) war er vor allem auch Mediator. Dazu Günther Marx: „Der Großteil meiner Aufgabe als Schulleiter war, Streit zu schlichten und zwischen den Kontrahenten zu vermitteln. Zwischen Kindern, dem Kollegium und den Kindern, den Eltern und dem Kollegium. Ich habe es jeden Tag mit großer Freude gemacht. Und deswegen freue ich mich auf diese Aufgabe als Schiedsperson in Neu-Isenburg.“
Auch Hans-Joachim Winkler hat sich seine Bewerbung als Schiedsperson gut überlegt: „Ein gerechtes und friedliches gesellschaftliches Zusammenleben war schon immer eines meiner Ziele und ist auch mein tagtägliches Lebensmotto. Daher reizt es mich besonders, meine persönlichen und beruflichen Erfahrungen einbringen zu können, um ein ausgeglichenes Miteinanders der Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt zu erreichen.“
Ohne den Versuch, einen Streit über ein Schiedsgericht zu schlichten, ist keine Klage vor Gericht möglich. Eine Schiedsperson verhängt keine Strafen, sondern gibt Empfehlungen. Beispielsweise kann sie einen Schadensausgleich oder auch eine Entschuldigung vorschlagen. Bundesweit liegt die Schlichtungsquote bei durchschnittlich 50 Prozent. So ist es auch in Neu-Isenburg.
Damit werden nicht nur die Gerichte entlastet, sondern auch die Gebühren für die Kläger und Beklagte niedrig gehalten. Um die 50 Euro Gebühren fallen in der Regel beim Schiedsgericht an. Die Gerichtskosten, betragen schnell das Zehnfache. Die Gebühren werden vom Antragsteller getragen, eine Teilung der Kosten kann bei der Verhandlung beschlossen werden, die Bereitschaft des Antragsgegners vorausgesetzt.
Die Termine mit den Schiedspersonen können telefonisch über die Zentrale der Stadt Neu-Isenburg unter Telefon 06102-241-0 vereinbart werden.