Stadt Neu Isenburg

Stadt Neu-Isenburg

Wo sind die Interessentinnen und Interessenten für die Jugendschöffenwahl“

Bewerbungsfrist bis zum 31. März verlängert

Auch wenn die Bewerbungsfrist für das Amt einer Jugendschöffin, eines Jugendschöffen bereits verlängert wurde, sind längst nicht ausreichend Bewerbungen eingegangen. Die Bewerbungen aus Neu-Isenburg für die Jugendschöffenwahl wurden bereits an den Jugendhilfeausschuss weitergeleitet. Aber es gab längst nicht ausreichend Interessentinnen und Interessenten. Daher gibt es eine erneute Fristverlängerung.

Gesucht werden weiterhin Menschen mit erzieherischer Erfahrung mit Heranwachsenden die meinungsstark und überzeugungsfähig sind.

Ohne juristische Vorkenntnisse, aber mit Alltagserfahrungen und dem oft genannten "gesunden Menschenverstand" tragen Jugendschöffinnen und Jugendschöffen erheblich dazu bei, dass Urteile wirklich im Namen des Volkes gesprochen werden. Damit sind Sie maßgeblich an der Ausübung demokratischer Prozesse beteiligt und gestalten die zukünftige Gesellschaft.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Neu-Isenburg mit Hauptwohnsitz wohnen und am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen.

Weitere Informationen auch unter  https://www.schoeffenwahl.de/ (Öffnet in einem neuen Tab)

BEWERBUNG

Für das Amt eines Jugendschöffen, einer Jugendschöffin
Bewerbung bis zum 31. März 2023, Magistrat der Stadt Neu-Isenburg,
Fachbereich 10.1, Hugenottenallee 53, 63263 Neu-Isenburg
E-Mail: wahlamtstadt-neu-isenburgde

Für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene)
Bewerbungen bis zum 30. April 2023 an den Magistrat der Stadt Neu-Isenburg, Fachbereich 10.1. Hugenottenallee 53, 63263 Neu-Isenburg
E-Mail: wahlamtstadt-neu-isenburgde

Die Bewerbungsbögen sind im Bürgeramt sowie an der Information im Rathaus erhältlich. Weiterhin steht der Bewerbungsbogen auf der Internetseite unter
https://neu-isenburg.de/buergerservice/wahlen/schoeffenwahl-2023/bewerbungsformulare/ (Öffnet in einem neuen Tab)

zur Verfügung.

Die Bewerbungen für die Jugendschöffenwahl werden von der Stadt Neu-Isenburg an den Jugendhilfeausschuss des Kreises Offenbach weitergeleitet. Die Stadtverordnetenversammlung wird in ihrer Sitzung über die Vorschlagsliste für die Schöffinnen und Schöffen beschließen.

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