Die Stadt Neu-Isenburg hat die Benutzungs- und Entgeltordnung für ihre Räume und Kommunikationszentren umfassend überarbeitet. Die neue Fassung tritt am 1. August 2025 in Kraft und ersetzt die bisherigen Regelungen aus den Jahren 2014, 2022 und 2023.
Dies hat die Stadtverordnetenversammlung am 2. Juli 2025 beschlossen.
Mit der Neufassung soll die Nutzung der städtischen Räume zeitgemäß und klar geregelt werden, insbesondere für Vereine, Parteien, gemeinnützige Institutionen, Schulen und Körperschaften. Für diese Nutzergruppen wurden die Bestimmungen zur Nebenkostenreduzierung präzisiert. Während früher pauschal nur ein Drittel der Nebenkosten zu zahlen war, sind künftig die Kosten für Reinigung und das damit verbundenen Personal von der Reduzierung ausgenommen.
Die neue Ordnung enthält erstmals eine Präambel, die grundlegende Regelungen für Mieterinnen und Mieter erläutert – etwa zu Hausordnungen und allgemeinen Bedingungen. Die Liste der nutzbaren Einrichtungen wurde aktualisiert. Aufgenommen wurden auch das Jugendzentrum Gravenbruch und das Stadtteilzentrum West. Gleichzeitig wurde geregelt, dass überregionale Veranstaltungen, wie zum Beispiel von Bundes- oder Landesverbänden, künftig nicht mehr in der Hugenottenhalle stattfinden können.
Auch die Preise für technische Einrichtungen wurden dem aktuellen Stand angepasst. Die Formulierungen des Dokuments wurden sprachlich überarbeitet und neu gegliedert.
„Wir wollen für alle Nutzerinnen und Nutzer unserer Räume Klarheit schaffen. Die neue Benutzungs- und Entgeltordnung sorgt für Transparenz, Verlässlichkeit und eine faire Kostenverteilung“, sagt Bürgermeister Dirk Gene Hagelstein.