Die Fußballweltmeisterschaft der Männer naht und auch dieses Mal soll es die Gelegenheit geben Fußballspiele beim Public Viewing in großer Runde gemeinsam anzuschauen. Mit der „Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2026“ hat die Bundesregierung eine Ausnahmeregelung geschaffen. Aufgrund des hohen öffentlichen Interesses können dadurch im Einzelfall Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzvorgaben zugelassen werden.
Durch diese Verordnung ist es möglich, dass Gastronomiebetriebe mit Außenbewirtschaftung, welche Public Viewing im Freien anbieten möchten, eine Genehmigung durch das Ordnungsamt erhalten, um Spiele in der Vorrunde mit deutscher Beteiligung sowie besonderem öffentlichen Interesse zu übertragen, wenn die Anstoßzeit bei spätestens 22 Uhr liegt. Gleiches gilt für Spiele mit deutscher Beteiligung und besonderem öffentlichen Interesse, ab dem Sechszehntelfinale, welche an einem Samstag stattfinden und deren Anstoßzeit spätestens um 23 Uhr liegt.
Ziel ist es, den Menschen das gemeinsame Fußballerlebnis zu ermöglichen und gleichzeitig auf die Bedürfnisse der Anwohnenden Rücksicht zu nehmen. Antragsformulare stehen auf der Webseite der Stadt Neu-Isenburg hierPDF-Datei80,67 kB zum Download zur Verfügung und können per Mail an das städtische Ordnungsamt unter sicherheitstadt-neu-isenburgde geschickt werden.



