Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neu-Isenburg hatte am 12. Dezember 2023 den 3. Nachtragshaushalt für das Jahr 2023 sowie den Doppelhaushalt für die Jahre 2024/2025 beschlossen. Am 16.04.2024 wurden der 3. Nachtragshaushalt 2023 sowie der Doppelhaushalt durch die Kommunal- und Finanzaufsicht des Kreises Offenbach genehmigt.
Der 3. Nachtragshaushalt 2023 der Stadt Neu-Isenburg sieht eine leichte Verschlechterung des ordentlichen Ergebnisses von ursprünglich 56.273,00 € auf nunmehr 28.320,00 € vor. Trotz dieser Änderung wird (gemäß § 92 Abs. 5 Nr. 1 HGO) weiterhin ein Ausgleich des Ergebnishaushalts erreicht. Zu Beginn des Haushaltsjahres 2023 beträgt
die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 8.514.413,58 €. Die geplanten Gewerbesteuererträge für 2023 wurden angepasst und werden nun auf 167,0 Mio. € geschätzt. Dies führt jedoch ebenfalls zu erhöhten Rückstellungen für Umlagen nach dem Finanzausgleichsgesetz. Zusätzlich wurden etwa 926.299,00 € höhere Personalaufwendungen im 3. Nachtragshaushalt berücksichtigt.
Der Ergebnishaushalt für 2024/2025 der Stadt Neu-Isenburg zeigt positive ordentliche Ergebnisse von 13.287,24 € (2024) und 18.348,23 € (2025). Auch in der mittelfristigen Ergebnisplanung bis 2027 werden durchgängig positive ordentliche Ergebnisse erwartet. Der Ergebnishaushalt ist ausgeglichen. Die Verbesserung der städtischen Finanzlage im Haushaltsplan 2024/2025 basiert maßgeblich auf der Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes ab 2024 von 330 auf 345 Prozentpunkte. U. a. werden dadurch Mehrerträge bei den Gewerbesteuererträgen von etwa 10,3 Mio. € im Vergleich zur vorherigen Planung erwartet.
Ab 2026 sind weitere Steuererhöhungen geplant, sofern kein anderweitiger Haushaltsausgleich möglich sein sollte, um die Leistungsfähigkeit der Stadt Neu-Isenburg auch mittelfristig sicherzustellen. Die bestehende Deckungslücke im Finanzhaushalt des Doppelhaushalts 2024/2025 wird durch vorhandene Zahlungsmittel geschlossen.
Um die finanzielle Stabilität und Leistungsfähigkeit der Stadt sicherzustellen und mögliche Steuererhöhungen zu minimieren oder zu verhindern, ist darüber hinaus eine Konsolidierung des Haushalts der Stadt unumgänglich. Der Prozess wurde in der Stadtverwaltung bereits gemeinsam mit den Stadtverordneten gestartet, erste Steuerungsgespräche zu einzelnen Budgets fanden statt und erste mögliche und sinnvolle Konsolidierungspotentiale wurden identifiziert. Diese Potentiale werden gemeinsam mit den jeweiligen Dezernenten, Fachbereichen und der parlamentarischen Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitgliedern des Haupt-, Finanz-, und Digitalisierungsausschusses, kritisch beraten. Auch die Empfehlungen des Hessischen Rechnungshofs zum städtischen Haushalt werden im Rahmen dieses Prozesses umfangreich erörtert und dienen dazu, potentielle, sinnvolle Einsparpotentiale zu identifizieren.
Der Finanzhaushalt und das Investitionsprogramm sehen für 2024 investive Auszahlungen in Höhe von 10.444.458,80 € vor und für 2025 12.273.074,39 €. Die Haushaltssatzung 2024/2025 ermächtigt zu Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 7.220.000,00 € für 2024 und 8.627.000,00 € für 2025. Die Nettoneuverschuldung für 2024 und 2025 beträgt entsprechend 4.907.699,00 € bzw. 6.111.797,00 €. Mittelfristig sind weitere investive Darlehensaufnahmen bis zu 18.117.000,00 € (2027) für bereits beschlossene und in Umsetzung befindliche Projekte geplant. Dies führt bis Ende 2027 zu einer Gesamtverschuldung in Höhe von 81.147.837,00 €. Im Vergleich zum Schuldenstand zu Beginn des Haushaltsjahres 2024 ergibt sich somit nahezu eine Verdoppelung.
Die Genehmigungsbehörde weist ausdrücklich darauf hin, dass eine weitere Nettoneuverschuldung sehr kritisch beurteilt wird.
„Es ist essentiell, weitere Maßnahmen zur Stabilisierung des städtischen Haushalts umzusetzen, um mittel- und langfristige Risiken zu minimieren und in der Zukunft mögliche weitere Steuererhöhungen zu minimieren oder zu verhindern. Wir werden weiterhin verantwortungsbewusst haushalten und unsere Aufwendungen und Erträge in allen Bereich auf den kritischen Prüfstand stellen,“ sagt Stadtkämmerer und Erster Stadtrat Stefan Schmitt.