Die Jahre 2023 und 2024 haben das Standesamt Neu-Isenburg stark gefordert. Neue bundesrechtliche Regelungen, ein hoher Beratungsbedarf und personelle Veränderungen führten zu einer Arbeitslage, die weit über das übliche Maß hinausging. Besonders wirkte sich die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts aus, die im Juni 2024 in Kraft trat. Sie brachte viele inhaltliche Änderungen und führte zu einer deutlichen Zunahme an Anfragen rund um Einbürgerung, Mehrstaatigkeit und Übergangsregelungen. Die Fortbildungen des Jahres 2024 trugen dazu bei, die vielen Neuerungen rechtssicher abzubilden. Auch das Selbstbestimmungsgesetz zum Geschlechtseintrag sowie die Reform des Ehe- und Namensrechts verlangten eine schnelle Umsetzung im Alltag des Standesamtes.
Trotz großer Belastungen meisterte das Team rund um Fachbereichsleiterin Daniela Neuhaus und ihrer Stellvertreterin Almuth Blech die Aufgaben, von Geburten über Sterbefälle bis hin zu Eheschließungen, Kirchenaustritten und Namensänderungen, zuverlässig. „Gerade die letzten Jahre haben gezeigt, wie anspruchsvoll die Arbeit im Standesamt geworden ist. Mein großer Dank gilt dem gesamten Team, das unter hoher Belastung zuverlässig arbeitet und die Bürgerinnen und Bürger sicher durch komplexe Verfahren führt“, bedankt sich Erster Stadtrat Stefan Schmitt.
Die statistischen Entwicklungen der Jahre 2023 und 2024 zeigen weiterhin ein breites Spektrum an Leistungen. Im vergangenen Jahr (2024) wurden beispielsweise 118 Eheschließungen in verschiedenen Trauräumen vorgenommen, 408 Einbürgerungsverfahren eingeleitet, 6 Namensänderungen und 35 Vaterschaftsanerkennungen aufgenommen. Kirchenaustritte nahmen erneut einen großen Teil der Arbeit ein, insgesamt wurden 2024 242 Kirchenaustritte aufgenommen, während die Zahl der Sterbefälle gegenüber dem Vorjahr auf 198 leicht zurückging. 2024 wurden sechs Hausgeburten beurkundet und vier Nachbeurkundungen von im Ausland erfolgten Geburten Neu-Isenburger Bürgerinnen und Bürgern registriert.


