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Am 15. März 2026 finden in Hessen die allgemeinen Kommunalwahlen sowie die Wahlen zu den Ausländerbeiräten statt.
In Neu-Isenburg werden dabei folgende Gremien neu gewählt:
45 Stadtverordnete,
jeweils 9 Ortsbeiratsmitglieder für Gravenbruch und Zeppelinheim,
sowie 13 Mitglieder des Ausländerbeirates.
Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden
Grundsätzlich können alle Bürgerinnen und Bürger, die wahlberechtigt zum Deutschen Bundestag sind – also die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und mindestens 18 Jahre alt sind – als Wahlhelferinnen und -helfer tätig werden.
Die Mitwirkung im Wahlvorstand ist ein Ehrenamt, für das eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird.
Briefwahlanträge können ab dem 2. Februar 2026 formlos gestellt werden. Auf dem Antrag müssen der Familienname, die Vornamen, das Geburtsdatum und die Anschrift angegeben werden. Falls die Briefwahlunterlagen an eine andere Anschrift gesendet werden sollen, geben Sie bitte auch diese an. Senden Sie eine E-Mail für die Briefwahl an briefwahlstadt-neu-isenburgde .
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen können auch persönlich beim Wahlamt beantragt und abgeholt werden. Dort besteht auch die Möglichkeit, direkt die Stimmen vor Ort abzugeben.
Am 2. Februar 2026 öffnet das Wahlamt der Stadt Neu-Isenburg und die Briefwahl ist möglich.
Öffnungszeiten Wahlamt, im Rathaus Hugenottenallee 53, 63263 Neu-Isenburg Erdgeschoss, Raum B 0.05
Ab 02.02.2026
Montag bis Donnerstag
08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Ab 02.03.2026
Montag bis Freitag
08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Samstag
08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Eine Briefwahl ist auch zu den Öffnungszeiten im Bürgeramt möglich
Bürgeramt Schulgasse 1 63263 Neu-Isenburg
Montag, Dienstag, Donnerstag
08.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch
09.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
07.00 Uhr - 13.00 Uhr
Jeden 1. und 3. Samstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Der Versand der Briefwahlunterlagen ist voraussichtlich frühestens zwei Wochen vor dem Wahltermin möglich. Die Unterlagen müssen spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr im Wahlamt eingegangen sein.