Ab sofort können wieder Förderanträge zu Maßnahmen zur Klimaanpassung bei der Stadt Neu-Isenburg gestellt werden. Folgende Maßnahmen werden gefördert:
- Maßnahmen zum Schutz vor Starkregenereignissen,
- Maßnahmen zur signifikanten Entsiegelung,
- Maßnahmen zur Begrünung vertikaler Bauteile (Fassaden) und Dächer.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, die Eigentümer, Pächter oder Mieter von Wohngebäuden oder von Vereinsräumen innerhalb des Stadtgebietes von Neu-Isenburg.
Die Höhe des Fördersatzes beläuft sich auf 15 % der Investitionskosten, maximal 1.500 €. Abgerechnet werden können Material- und Lohnkosten, bei Ausführung der Arbeiten in Eigenleistung lediglich die Materialkosten.
Wenn der Fördermitteltopf für 2026 ausgeschöpft ist, können keine weiteren Anträge in diesem Jahr genehmigt werden.



