Stadt Neu Isenburg

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Klimaanpassung: Stadt unterstützt gezielt private Projekte

Die Stadt Neu-Isenburg hat ihre Förderrichtlinie für Maßnahmen zur Klimaanpassung grundlegend überarbeitet und an die aktuellen Herausforderungen angepasst. Die Stadtverordnetenversammlung hat die neue Richtlinie am 5. November 2025 beschlossen. Sie tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und soll gezielt private Eigentümerinnen und Eigentümer, Mieterinnen und Mieter sowie Vereine dabei unterstützen, nachhaltige Projekte zum Schutz vor den Folgen des Klimawandels umzusetzen.  Zu Beginn des kommenden Jahres wird die Richtlinie auf der städtischen Website veröffentlicht. Sobald der Haushalt durch den Kreis im Frühjahr 2026 genehmigt ist, stehen auch die dazugehörigen Antragsunterlagen zur Verfügung. Anschließend informiert die Stadt in einer gesonderten Mitteilung über den offiziellen Start und das genaue Verfahren der Antragstellung.

Mit der neuen Förderrichtlinie setzt die Stadt einen klaren Schwerpunkt auf folgende Bereiche:

  • Maßnahmen zum Schutz vor Starkregenereignissen: Gefördert wird die Installation von Schutzvorkehrungen, wie etwa Rückhaltesysteme, Zisternen oder Versickerungsanlagen, um die Auswirkungen von Starkregen und Überflutungen auf private Grundstücke zu minimieren.
  • Maßnahmen zur Entsiegelung und Begrünung: Unterstützung erhalten Projekte, die zur Begrünung von Dächern, Fassaden oder Vorgärten beitragen oder die Versickerungsfähigkeit auf Grundstücken erhöhen. Durch Entsiegelungsmaßnahmen, etwa das Ersetzen von versiegelten Flächen durch Pflanzbeete, kann auch die urbane Hitzebelastung reduziert werden.

Die Förderung beträgt 15 Prozent der Investitionssumme bis zu einer Höchstsumme von 10.000 Euro je Projekt (maximaler Zuschuss: 1.500 Euro). Anträge sind ab sofort möglich, solange die Haushaltsmittel (40.000 Euro pro Jahr bis 2028) zur Verfügung stehen. Die Förderung richtet sich explizit an Personen mit privaten Flächen; Maßnahmen auf öffentlichen Grundstücken werden durch andere Programme (wie das KfW-Programm 444 „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“) unterstützt.

Wer kann einen Förderantrag stellen?

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, die Eigentümer, Pächter oder Mieter von Wohngebäuden oder Vereinsräumen im Stadtgebiet von Neu-Isenburg sind. Mieterinnen und Mieter benötigen für die Maßnahmen das schriftliche Einverständnis der Eigentümer. Ausgeschlossen sind Grundstücke, die sich ganz oder teilweise im Besitz öffentlicher Gebietskörperschaften befinden.

Das Fördergebiet im Rahmen des Innenstadt-Anreizprogramms „Vom Alten Ort zur Neuen Welt“ ist für diese Förderung ausgeschlossen, weil das jeweilige Projekt dort eine attraktivere Förderung erhalten kann.

Die wichtigsten Änderungen zur bisherigen Förderrichtlinie

Die neue Förderrichtlinie löst die bisherige Förderung für thermische Solaranlagen, effiziente Wärmepumpen und private Photovoltaikanlagen im bisherigen Umfang ab. Ausschlaggebend hierfür ist die Tatsache, dass in diesen Bereichen mittlerweile zahlreiche und zum Teil attraktivere öffentliche Förderprogramme (beispielsweise des Bundes oder des Landes Hessen) zur Verfügung stehen.

  • Gefördert werden jetzt vorrangig Maßnahmen zur Starkregenvorsorge sowie die Entsiegelung und Begrünung privater Flächen, Fassaden und Dächer. Die Auswahl folgt den aktuellen Ergebnissen der städtischen Klimaanalyse und den ermittelten Starkregengefahrenkarten für Neu-Isenburg.

Während bislang das Hauptaugenmerk auf erneuerbaren Energiequellen wie Photovoltaik oder Wärmepumpen lag, konzentriert sich die Förderung nun auf strukturelle Anpassung und ökologische Aufwertung privater Flächen. Eigentümer, Pächter und Vereine erhalten konkrete finanzielle Unterstützung, um ihre Grundstücke klimaresilient zu gestalten und die Stadt insgesamt widerstandsfähiger gegen die Folgen des Klimawandels zu machen.

Anreize für mehr Engagement in der Klimaanpassung

Die neue Förderrichtlinie schafft Klarheit und gezielte Anreize für privat getragene Klimaanpassungsmaßnahmen in Neu-Isenburg. Sie ergänzt die bestehenden Programme für öffentliche Flächen und ist ein wichtiger Beitrag, um die Stadt an die Herausforderungen zunehmender Wetterextreme, Starkregenereignisse und Hitzeperioden anzupassen. Mit Ablauf der Richtlinie am 31. Dezember 2028 wird sie neu evaluiert und gegebenenfalls weiterentwickelt.

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