Die Lärmkartierung 2022 der 4. Runde Lärmaktionsplanung Straßenverkehr wurde veröffentlicht. Der Lärmviewer (https://laerm.hessen.de (Öffnet in einem neuen Tab)) des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) zeigt deutlich, an welchen Stellen Neu-Isenburg von Verkehrslärm betroffen ist. Zum Schutz der Menschen vor Lärm, wird alle fünf Jahre der Lärmaktionsplan Straßenverkehr überarbeitet und Maßnahmen zum Lärmschutz erarbeitet. Im Fokus stehen insbesondere Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag), aber auch andere Hauptverkehrsstraßen mit hoher Lärmbelastung Die zuständige Behörde ist das Regierungspräsidium Darmstadt.
Eine wesentliche Aufgabe der Lärmaktionsplanung ist es, anhand dieser Lärmkartierung eine Bewertung der Lärmsituation in den hessischen Gemeinden und Städten vorzunehmen und Lärmminderungsvorschläge zu entwickeln und so weit möglich umzusetzen.
„Hierfür benötigen wir Ihre Unterstützung. Gemeinsam mit Ihnen möchten wir zu einer Lärmminderung in Neu-Isenburg beitragen. Wir als Stadt, aber auch jeder einzelne Bürger oder Bürgerin, kann Vorschläge einreichen, wie Lärmquellen reduziert werden können. Eine Maßnahme aus dem letzten Lärmaktionsplan war beispielsweise die Einführung von Tempo 30 auf der Frankfurter Straße. Wir freuen uns über eine hohe Beteiligung aus Neu-Isenburg“, so Bürgermeister Dirk Gene Hagelstein.
HLNUG Lärmviewer Hessen, Zugriff: 5.12.2022, 9:48 Uhr, gezeigt wird die Lärmkartierung 2022 der 4. Runde
Im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans besteht die Möglichkeit, Anregungen und Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen einzureichen. Es besteht zudem die Möglichkeit in allen Gemeinden des Regierungsbezirks Darmstadt auf ruhige Gebiete hinzuweisen, in denen die Ruhe zukünftig besonders geschützt werden soll.
In Neu-Isenburg sind die Carl-Ulrich-Straße/Friedhofstraße, die Frankfurter Straße soweit Abschnitte der Offenbacher Straße und der Herzogstraße am lautesten.
Die Eingabe kann auf dem Beteiligungsportal des Landes Hessen: https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/hauptportal/startseite (Öffnet in einem neuen Tab), alternativ auch per E-Mail oder postalisch erfolgen. Ferner können Anregungen und Vorschläge schriftlich über den Fachbereich Stadtplanung, Marcus Brockmann, Hugenottenallee 53, 63263 Neu-Isenburg, Email: Marcus.Brockmannstadt-neu-isenburgde bzw. direkt an das Regierungspräsidium Darmstadt unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ bis zum 22. Januar 2023 eingereicht werden.
Regierungspräsidium Darmstadt
III 33.3, Lärmaktionsplanung
64278 Darmstadt
beteiligung-laprpda.hessende
Darmstadt, den 21. November 2022
Regierungspräsidium Darmstadt
III 33.3 – 66 i 05.03
Alle eingereichten Vorschläge und Stellungnahmen werden vom Regierungspräsidium Darmstadt zusammentragen und mit den betroffenen Kommunen diskutiert. Eingaben, Prüfaufträge und Ergebnisse werden in einem Entwurf des Lärmaktionsplans abgebildet und in einer zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung vorgestellt. Zu diesem Entwurf können sodann Bevölkerung, Kommunen und die Gremien noch einmal Stellungnahmen abgeben.
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