Die Stadtverordnetenversammlung hat am 5. November 2025 die 7. Änderung der Entwässerungssatzung beschlossen. Damit werden die Vorauszahlungen künftig auf Grundlage des tatsächlichen Wasserverbrauchs berechnet.
Bislang richteten sich die Teilbeträge nach der Gesamtgebühr des Vorjahres, unabhängig davon, wie viel Wasser tatsächlich verbraucht wurde. Dieses Verfahren wird nun angepasst: Maßgeblich ist künftig der individuelle Verbrauch im abgelaufenen Abrechnungszeitraum.
„Damit stellen wir sicher, dass die Vorauszahlungen gerecht und realistisch sind“, erklärt Erster Stadtrat Stefan Schmitt. Die neue Regelung wurde vom Rechtsamt geprüft und rechtlich abgesichert.
Die geänderte Entwässerungssatzung tritt nach Veröffentlichung in Kraft.



