Stadt Neu Isenburg

Rathaus und Service

Packstationen sind keine Müllsammelstellen

Aus gegebenem Anlass weist die Stadt Neu-Isenburg darauf hin, dass Verpackungsmüll nicht an Packstationen zurückgelassen werden darf. Wer Kartons, Folien oder anderes Verpackungsmaterial neben den Automaten liegen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld von bis zu 200 Euro rechnen. Auch zusammengefaltete Kartons dürfen nicht dort abgelegt werden.

Die Stadt appelliert daher an alle Nutzerinnen und Nutzer, Verpackungsmaterial mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Illegale Müllablagerungen verursachen einen zusätzlichen Reinigungsaufwand und werden geahndet.

Auch interessant

Hinweisschild mit den verschiedenen Bußgeldern
Rathaus und Service

Für eine saubere Stadt – Höhere Bußgelder und mehr Kontrollen

Neuer Bußgeldkatalog gilt seit dem 1. Januar 2026
Aktionen auf dieser Seite:
Schwarze Grafik auf weißem Hintergrund mit dem Text Sags's Onlinemelder
DLB AöR

Der Onlinemelder „Sag’s uns“ kommt gut an

Nutzerfreundlich, übersichtlich, modernes Design
Aktionen auf dieser Seite:
Plakat der Kunstausstellung der GRUPPE 75 für das Jahr 2026 mit ausgewählten Bilder der teilnehmenden Künstler
Pressemitteilung Angelika Horz-Bartholomé, Erste Vorsitzende der GRUPPE 75

Kunstausstellung der GRUPPE 75 im Rathaus Neu-Isenburg

Ausstellungseröffnung am Montag, 2. März 2026 um 17:00 Uhr durch Bürgermeister Dirk Gene Hagelstein
Aktionen auf dieser Seite:
Innenansicht des Plenarsaals im Rathaus Neu-Isenburg
Rathaus und Service

Gefahrenabwehrverordnung wurde überarbeitet

Der neue Bußgeldkatalog tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft
Aktionen auf dieser Seite:

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise