Aus gegebenem Anlass weist die Stadt Neu-Isenburg darauf hin, dass Verpackungsmüll nicht an Packstationen zurückgelassen werden darf. Wer Kartons, Folien oder anderes Verpackungsmaterial neben den Automaten liegen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld von bis zu 200 Euro rechnen. Auch zusammengefaltete Kartons dürfen nicht dort abgelegt werden.
Die Stadt appelliert daher an alle Nutzerinnen und Nutzer, Verpackungsmaterial mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Illegale Müllablagerungen verursachen einen zusätzlichen Reinigungsaufwand und werden geahndet.



