Stadt Neu Isenburg

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Tätigkeitsbericht der Vollstreckungsstelle 2024

Der Tätigkeitsbericht der Vollstreckungsstelle für das Jahr 2024 wurde nun den Gremien vorgelegt. Die Auswertung zeigt eine weiter sinkende Zahlungsmoral, deutlich steigende Fallzahlen und einen erneuten Anstieg der Rückstände. Trotz personeller Verstärkung bleibt die Belastung hoch.

„Die Zahlen sind eindeutig: Immer mehr Forderungen müssen vollstreckt werden, und die Bearbeitung wird zunehmend komplexer. Das fordert unsere Mitarbeitenden stark und zeigt, wie wichtig eine stabile Vollstreckungsstelle für die Finanzkraft der Stadt ist“, erklärt Erster Stadtrat Stefan Schmitt.

Im Vergleich zum Vorjahr stieg der Zugang eigener Forderungen von 2.004 Fällen (2023) auf 3.215 Fälle im Jahr 2024. Das ist ein Plus von über 60 %. Das Forderungsvolumen eigener Fälle lag bei 4,17 Mio. Euro (2023: 1,47 Mio. Euro). Auch fremde Forderungen (z. B. anderer Kommunen, IHKs, Krankenkassen) stiegen deutlich auf 2.087 Fälle mit einem Gesamtvolumen von 1,17 Mio. Euro. Damit betreute die Vollstreckungsstelle 2024 insgesamt über 5.300 neue Vorgänge. Zum Jahresende 2024 waren noch 4.921 eigene Fälle offen, ein Rückstand von 5,78 Mio. Euro. Bei fremden Forderungen standen 864.104 Euro aus.

Die Gründe für diese Entwicklung liegen zum Teil in der verschlechterten Zahlungsmoral in der Bevölkerung, steigende Real- und Kindergartenbeiträge, die häufig vollstreckt werden müssen, der komplexeren Rechtslage bei Pfändungen, Kontenermittlungen und Vermögensprüfungen aber auch die zunehmende Zahl säumiger Personen, die nicht mehr in Neu-Isenburg wohnen. Viele Verfahren sind besonders zeitintensiv, etwa bei Kontopfändungen, Vermögensauskünften oder Ermittlungen nach § 17 HessVwVG.

„Eine Minimierung des Forderungsbestands ist dringend erforderlich – für unsere Finanzlage und für eine faire Lastenverteilung in der Stadtgemeinschaft“, betont Erster Stadtrat Stefan Schmitt.

Um der Situation zu begegnen, wurden zum 1. Juni 2025 zwei zusätzliche Vollziehungsstellen geschaffen (eine unbefristet, eine befristet). Bis Ende 2024 waren alle bestehenden Stellen vollständig besetzt.

Bei allen Zahlungsvorgängen der Stadt Neu-Isenburg wird die Stadtkasse aktiv. Fachbereichsleiterin Isabel Gerhold und ihr elfköpfiges Team bearbeiten alle Einzahlungen und Forderungen, mahnen säumige Zahler, und überwachen die tägliche Liquidität der Stadt Neu-Isenburg. Auch die Vollstreckungsstelle ist organisatorisch bei der Stadtkasse angesiedelt. Vier Mitarbeitende im Innendienst und zwei Vollstreckungsbeamte im Außendienst kümmern sich darum, wenn Zahlungen nicht rechtzeitig geleistet werden oder Forderungen vollstreckt werden müssen.

Erster Stadtrat Stefan Schmitt plädiert für eine eigene Vollstreckungsstelle: „Die zusätzlichen Stellen im Vollzug waren notwendig, um Rückstände abzubauen und die Arbeitsfähigkeit dauerhaft zu sichern. Nicht alle Städte betreiben eine eigene Vollstreckungsstelle, sondern lagern diese Arbeiten beispielsweise an den Kreis Offenbach aus. Wir sind der Meinung, dass wir mit eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern näher dran sind und regen Kontakt zu den Isenburger Bürgerinnen und Bürgern haben. Außerdem haben unsere Vollzugsbeamten das nötige Fingerspitzengefühl, wenn es so heikle Themen wie Mahnung oder Vollstreckung betrifft. Die Vollstreckungsstelle leistet einen wichtigen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung und Sicherung der Liquidität. Angesichts der stark erhöhten Rückstände bleibt eine Reduzierung der offenen Forderungen ein zentrales Ziel.

Die Aufgaben der Vollstreckungsstelle sind

  • Versand von Vollstreckungsvorankündigungen
  • Persönliche Vorsprachen durch Vollziehungsbeamte (Einzug „freiwilliger Zahlungen“)
  • Sachpfändungen (z. B. Kraftfahrzeuge)
  • Forderungspfändungen (Gehalt, Bankguthaben, Miete, Rente)
  • Eintragung von Sicherungshypotheken
  • Ermittlungen nach § 17 HessVwVG
  • Meldungen an die SCHUFA und Abrufe aus Vollstreckungsportalen
  • Ein besonderer Schwerpunkt sind Kontopfändungen, deren Zahl 2024 deutlich gestiegen ist. Aktuell bestehen 328 Ratenzahlungsvereinbarungen, die monatlich überwacht werden müssen.

 

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