Die Hugenottenhalle und die Stadtbibliothek am Rosenauplatz sollen auch weiterhin ein zentraler Ort für Kultur-, Bildung- und Begegnung in Neu-Isenburg bleiben. Angesichts der deutlich gestiegenen Kosten schlägt der Magistrat jedoch vor, die bisher vorgesehene umfassende Erweiterung des Gebäudekomplexes nicht in dieser Größenordnung weiterzuverfolgen. Stattdessen soll die Planung angepasst und eine wirtschaftlich tragfähige Variante ohne erhebliche Flächenmehrung entwickelt werden. Über die weitere Planung entscheidet die Stadtverordnetenversammlung am 26. August.
Der bisherige Wettbewerbsentwurf sieht neben einer umfassenden Sanierung und Umstrukturierung eine erhebliche Erweiterung des Gebäudes vor. Die inzwischen vorliegenden Kostenschätzungen (von bis zu 70 Millionen Euro) zeigen, dass die Umsetzung in der bislang vorgesehenen Form mit einer erheblichen finanziellen Belastung für die Stadt verbunden wäre.
„Wir wollen das kulturelle Leben in Neu-Isenburg fördern und die Hugenottenhalle und die Stadtbibliothek an ihrem Standort zu einem Dritten Ort, einem sozialen Raum der Begegnung, erweitern. Das steht nicht in Frage und daran wollen wir festhalten. Gleichzeitig müssen wir angesichts der finanziellen Rahmenbedingungen genau prüfen, welche Lösungen dauerhaft tragfähig sind. Mit dem neuen Vorschlag des Magistrats wollen wir jetzt eine politische Entscheidung ermöglichen“, sagt Bürgermeister Dirk Gene Hagelstein.
Künftig soll der Schwerpunkt auf der bestehenden Gebäudestruktur liegen. Die Hugenottenhalle soll langfristig als Versammlungsstätte gesichert sowie technisch und brandschutztechnisch saniert werden. Gleichzeitig sollen die vorhandenen Flächen besser und flexibler genutzt werden. Zusätzliche bauliche Erweiterungen sollen nur noch dann weiterverfolgt werden, wenn sie technisch, genehmigungsrechtlich oder funktional zwingend erforderlich sind.
An der Idee den Standort gemeinsam mit der Stadtbibliothek als „Dritten Ort“ weiterzuentwickeln, wird festgehalten. Dabei sollen auch die veränderten Rahmenbedingungen im Umfeld berücksichtigt werden. Durch den Einzug der Musikschule, der Philharmonischen Gesellschaft, des VdK und der Volkshochschule in das Gebäude der Albert-Schweitzer-Schule sowie in die ehemalige Freizeitvilla ergeben sich neue Möglichkeiten. Wenn die Stadtverordnetenversammlung den Auftrag erteilt, soll der Magistrat ein angepasstes Raum- und Nutzungskonzept erarbeiten und mögliche Synergien berücksichtigen.
Veranstaltungsbetrieb bis Februar 2027
Ende Februar 2027 endet der reguläre Betrieb. Für die Zeit danach werden keine neuen Veranstaltungsverträge geschlossen. Auch das Pachtverhältnis der Gaststätte endet zu diesem Zeitpunkt. Die Stadtbibliothek soll nach derzeitiger Planung weiter betrieben werden.
Das Berliner Büro AFF Architekten, Gewinner des Architektenwettbewerbs, soll die bereits beauftragte Planung auf Grundlage modifizierten Aufgabenstellung fortführen. Eine Entscheidung für die tatsächliche bauliche Umsetzung ist damit noch nicht verbunden. Zunächst sollen die angepasste Planung, Kosten, Zeitrahmen und Fördermöglichkeiten ermittelt werden und anschließend der Stadtverordnetenversammlung erneut zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Der Kulturbetrieb während der Sanierungszeit
Seit zwei Jahren werden verschiedene Konzepte in den städtischen Gremien diskutiert, wie der Interimsbetrieb nach der Schließung der Hugenottenhalle zu organisieren ist, damit auch während des Umbaus kulturelle Veranstaltungen in Neu-Isenburg stattfinden können. Insgesamt wurden fünf verschiedene Interimslösungen näher geprüft und beraten. Nun hat der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung am 26. August zur finalen Beschlussfassung zwei Varianten zur Entscheidung vorgelegt. Aus Kostengründen, wegen des höheren technischen und genehmigungsrechtlichen Aufwands sowie der zusätzlichen Betriebsrisiken soll eine Zelt- und Leichtbauvariante nicht weiterverfolgt werden. Stattdessen soll, wenn die Stadtverordnetenversammlung zustimmt, eine ungenutzte Gewerbeimmobilie im Gewerbegebiet Süd als Interimsstandort vertieft geprüft werden. Insbesondere müssten die erforderlichen vertraglichen, baulichen, technischen, brandschutztechnischen, genehmigungsrechtliche und betrieblichen Voraussetzungen mit dem Eigentümer geklärt werden. Hierzu gehören insbesondere die Abstimmung der baulichen Herrichtung, die Anforderungen an die Nutzung als Veranstaltungsstätte, die Genehmigungsfähigkeit, die Betriebskosten, die Vertragsbedingungen sowie der zeitliche Ablauf. Nach Klärung der wesentlichen Rahmenbedingungen wird der Magistrat eine Vertragsentwurf zur Abstimmung erarbeiten und erst nach abschließender Prüfung der Vertragsbedingungen, Kosten und Genehmigungsvoraussetzungen umsetzen.
Bürgermeister Dirk Gene Hagelstein: „Sobald ein Beschluss gefasst wurde, kann die Planung vertieft werden. Wir wollen trotz des Umbaus einen kontinuierlichen Kulturbetrieb ohne längere Unterbrechungen, vom Abschiedsjahr der Hugenottenhalle über die Interimszeit bis zur Eröffnung des neuen Kultur- und Bildungszentrums, sicherstellen.“



