Über die Einführung einer Straßenreinigungsgebührensatzung berät die Stadtverordnetenversammlung in der nächsten Sitzung am 11. Februar.
Vorgelegt wurde ein fachliches Konzept, das Teil des bestehenden Stadtsauberkeitskonzeptes ist. Es wurde im Rahmen des Runden Tisches Stadtsauberkeit unter Beteiligung des Dienstleistungsbetriebs Dreieich und Neu-Isenburg AöR, des Fachbereichs Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehrsbehörde sowie der städtischen Öffentlichkeitsarbeit erarbeitet. Dabei wurde sich an bereits bestehenden Satzungen, wie z.B. der Städte Langen, Wiesbaden, Bad Nauheim, Bad Homburg und Kassel orientiert. Wenn die Stadtverordneten dem Entwurf zustimmen, wird auf dieser Basis mit externer Unterstützung eine detaillierte Gebührenkalkulation und eine entsprechende Satzung ausgearbeitet.
Das Konzept sieht ein mehrstufiges Reinigungssystem vor, das Straßen je nach Bedeutung und Nutzungsintensität unterschiedlichen Reinigungsstufen zuordnet. Ziel ist eine nachvollziehbare, bedarfsgerechte Organisation der Straßenreinigung im gesamten Stadtgebiet.
Insgesamt werden fünf Reinigungsklassen aufgeführt. In Klasse eins werden die Fahrbahn und die Gehwege (Wand zu Wand) zweimal wöchentlich gereinigt, in Klasse zwei einmal wöchentlich. Reinigungsklasse drei umfasst die wöchentliche Fahrbahnreinigung und Klasse vier die 14-tägige Reinigung der Fahrbahn. In den restlichen Straßen, die in Reinigungsklasse fünf zusammengefasst werden, erfolgt die Reinigung weiterhin durch die Anlieger.
Die Einführung der Reinigungsklassen hat keinen Einfluss auf den Winterdienst des DLB Dreieich und Neu-Isenburg AöR.
Ein zentrales Beispiel ist die Frankfurter Straße. Sie würde nach dem Entwurf der Reinigungsklasse 1 zugeordnet. Das würde bedeuten, dass Fahrbahn und Gehwege dort künftig zweimal wöchentlich von Wand zu Wand gereinigt würden. „Damit würde die Stadt selbst statt bislang der dortigen Eigentümer in einem der am stärksten frequentierten Bereiche regelmäßig für ein sauberes Erscheinungsbild sorgen“, sagt Erster Stadtrat Stefan Schmitt und ergänzt: „Die Sauberkeit im öffentlichen Raum ist ein wichtiger Faktor für Lebensqualität, Stadtsauberkeit und das subjektive Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger. Ein gepflegtes Erscheinungsbild wirkt einladend, stärkt das Sicherheitsgefühl und trägt zur positiven Wahrnehmung der Stadt bei. Es ist ein klares Ziel, die Sauberkeit im öffentlichen Raum zu erhöhen und die Einführung einer Straßenreinigungsgebührensatzung ist eine weitere Maßnahme, mit der wir diesem Ziel näher kommen wollen.“
Berechnungsbeispiel (Fiktiv, keine detaillierte Kalkulation, exemplarisch an bestehenden Satzungen angelehnt)
Für die Reinigung wird mit fiktiven Kosten von 8 Euro pro Quadratwurzelmeter in Euro gerechnet. Der Quadratwurzelmaßstab stellt einen sachgerechten Gebührenmaßstab dar, der bereits durch Urteile des VGH Kassel bestätigt wurde.
Bei einer Grundstücksfläche von 361 Quadratmetern auf der Frankfurter Straße ergäbe sich folgender Betrag:
Wurzel aus Fläche (Quadratwurzelmaßstab): 19 m
Gebühr pro Jahr (Quadratwurzelmaßstab x Kosten)
304 Euro pro Jahr (monatlich 25,33 Euro) für die Reinigung von Fahrbahn und Gehweg zweimal wöchentlich.
Die geschätzten Kosten für die Straßenreinigung inklusive des Mehrbedarfs werden mit 590.000 Euro kalkuliert, davon wären rund 406.000 Euro pro Jahr gebührenfähig. Nicht gebührenfähig sind beispielsweise kurze Straßenabschnitte oder städtische Flächen. Die Kosten für die Reinigung der Papierkörbe im Stadtgebiet, ohne Parkanlagen oder Parkplätze, derzeit 197.000 Euro, könnten ebenfalls umgelegt werden.
Erster Stadtrat Stefan Schmitt erläutert: „In welcher Höhe der Gebührensatz in Neu-Isenburg schlussendlich liegen wird, kann derzeit noch nicht final definiert werden. Jedoch ist davon auszugehen, dass ein Gebührensatz zwischen 3,00 und 6,00 Euro pro Quadratwurzelmaßstab für die Reinigung der Fahrbahn und Gehwege wahrscheinlich ist. Für eine regelmäßige, umfassende Reinigung von Fahrbahn und Gehwegen ist das ein Betrag, für den es keinen vergleichbaren Hausmeisterdienst gibt“.
Erst wenn die Stadtverordneten der Erstellung einer Gebührenkalkulation zustimmen, würden die finanziellen Auswirkungen konkret berechnet und erneut zum Beschluss vorgelegt werden. Die Einführung einer Straßenreinigungsgebührensatzung soll dazu beitragen, die Stadtsauberkeit in Neu-Isenburg weiter zu verbessern. Das Konzept soll eine fachliche Grundlage für die weitere Diskussion mit dem Ziel der Erhöhung der Stadtsauberkeit schaffen.
Die Verwaltung wird bei einer grundsätzlich positiv bewerteten Einführung einer Straßenreinigungsgebührensatzung beauftragt, die entsprechenden organisatorischen und finanziellen Maßnahmen zur Umsetzung des neuen Reinigungssystems vorzubereiten. Hierbei muss zur rechtlichen und fachlichen Begleitung externe Unterstützung in Anspruch genommen werden. Die Kosten hierfür liegen voraussichtlich bei ca. 25.000 Euro.



