Die Stadtverordnetenversammlung hat eine Änderung der Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) am 10. Dezember 2025 beschlossen. Vorgesehen ist eine Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B auf 495 Prozent (bisher 472 Prozent) und für die Gewerbesteuer auf 395 Prozent (bisher 360 Prozent). Die Hebesätze für die kommunalen Steuern werden für das Haushaltsjahr 2026 angepasst.
Grundsteuer
Im Rahmen der Grundsteuerreform 2025 trat zum 1. Januar 2025 das neue Grundsteuerrecht in Kraft. Nach dem Willen von Bund und Ländern sollte diese Reform aufkommensneutral umgesetzt werden. Mit Blick auf die Stadt Neu-Isenburg bedeutet dies, dass im Jahr 2025 nach dem neuen Recht gleich viel Grundsteuer eingenommen werden soll, wie im Jahr 2024 nach dem alten Recht. Hierzu hat die Hessische Steuerverwaltung Hebesatzempfehlungen veröffentlicht, die die Stadt Neu-Isenburg im Jahr 2025 vollumfänglich umgesetzt hat.
Im laufenden Haushaltsvollzug 2025 zeichnete sich jedoch ab, dass der von der Hessischen Steuerverwaltung veröffentlichte Hebesatz in Höhe von 472 %-Punkten nicht aufkommens-neutral ist, sondern vielmehr zu jährlichen Mindereinnahmen in Höhe von über 300.000 Euro führt.
Diese mangelnde Aufkommensneutralität für die Stadt insgesamt wurde nun im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2026 mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 10.12.2025 korrigiert und ein tatsächlicher, aufkommens-neutraler Hebesatz für die Grundsteuer B in Höhe von 495 %-Punkten festgesetzt.
Im kommunalen Vergleich hat die Stadt Neu-Isenburg weiterhin den mit Abstand niedrigsten Grundsteuer B-Hebesatz im Kreis Offenbach (Ø Kreis Offenbach 2025: 913 v. H., 2026: 929 v. H.)
Gewerbesteuer
Die Stadt Neu-Isenburg steht wie viele hessische Kommunen vor der Herausforderung, ihre stetig wachsenden Aufgaben in der Daseinsvorsorge, Infrastrukturentwicklung und Haushaltsführung dauerhaft solide zu finanzieren. Insbesondere steigende Aufwendungen in den Bereichen Kinderbetreuung, Bildung, Klimaschutz, Digitalisierung der Verwaltung sowie Erhalt und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur führen neben allgemeinen Kostensteigerungen in allen Bereichen zu einer erhöhten strukturellen Belastung des Gemeindehaushalts.
Die Gewerbesteuer ist neben der Grundsteuer B die wichtigste eigene Einnahmequelle für die Stadt Neu-Isenburg. Aufgrund inflationsbedingter Kostensteigerungen und wachsender Pflichtaufgaben ist eine Stärkung der kommunalen Einnahmebasis dringend erforderlich, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt langfristig zu sichern.
Ferner gilt ab 01.01.2026 ein hessenweiter Nivellierungshebesatz (= Durchschnittssatz) von 381 %-Punkten, der den Kommunen eine Steuerkraft in genannter Höhe unterstellt und im kommunalen Finanzausgleich entsprechend nachteilig für die Städte angerechnet wird. Den Kommunen bleibt somit faktisch keine andere Wahl, als ihren Hebesatz mindestens auf dieser Höhe festzulegen.
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 10.12.2025 erfolgt eine maßvolle Anpassung des Gewerbesteuerhebesatzes von derzeit 360 auf 395 %-Punkte, die im regionalen Vergleich weiterhin ein wettbewerbsfähiges Niveau wahrt. Nach der aktuellen Hebesatzstatistik des Hessischen Statistischen Landesamtes (2. Quartal 2025) liegt der hessenweite Durchschnitt bei 400 v. H., sodass sich die Stadt Neu-Isenburg auch nach der Anpassung im unteren Durchschnitt bewegt.
Vergleich Kommunale Steuern angrenzender Städte
| Kommune | Aktuell bekannter Hebesatz Gewerbesteuer zum 01.01.2026 (%) | Hebesatz Gewerbesteuer zum 01.01.2025 (%) |
| Dreieich | 370 | 370 |
| Dietzenbach | 405 | 405 |
| Rödermark | 380 | 380 |
| Neu-Isenburg | 395 | 360 |
| Walldorf-Mörfelden | 435 | 435 |
| Münster | 460 | 460 |
| Hanau | 430 | 430 |
| Offenbach | 440 | 440 |
| Frankfurt | 460 | 460 |
| Langen | 385 | 385 |
| Ø Mittelwert | 410 | 434 |
(Stand: 08.12.2025)


