Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 5. November drei zusammenhängende Beschlüsse zum Baugebiet Birkengewann gefasst. Damit wurden die rechtlichen und finanziellen Grundlagen abgeschlossen, um die die ökologischen Ausgleichsmaßnahmen im Neubaugebiet Birkengewann ordnungsgemäß zu refinanzieren und das Planverfahren rechtssicher zum Abschluss zu bringen. Wie bereits den Eigentümern oder Vorhabenträgern mitgeteilt wurde, sollen die bislang von der Stadt getragenen Kosten für ökologische Ausgleichsmaßnahmen in Höhe von rund 2,1 Millionen Euro zu ca. Zweidrittel umgelegt werden.
Beschlossen wurde in der Stadtverordnetenversammlung
- das Finanzierungskonzept für ökologische Ausgleichsmaßnahmen,
- die Kostenerstattungssatzung als notwendige rechtliche Grundlage,
- sowie der zweite Offenlagebeschluss zum Bebauungsplan Nr. 83 „Birkengewann“ – Ergänzendes Verfahren.
„Das Neubaugebiet Birkengewann ist ein gelungenes Beispiel dafür, dass nachhaltige Stadtentwicklung und ökologischer Ausgleich keine Gegensätze sind. Mit den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung bringen wir ein komplexes Verfahren zu Ende, das städtebauliche Entwicklung und Umweltschutz rechtssicher zusammenführt. Wir schließen damit nicht nur die Abrechnung eines großen Baugebiets ab, sondern sorgen auch für Transparenz gegenüber allen Beteiligten“, erklärt Bürgermeister Dirk Gene Hagelstein. „So können wir die noch offenen Kosten für den ökologischen Ausgleich im Birkengewann abschließen und die Belastung des städtischen Haushalts verringern. Die Verfahren sind aufwendig, aber sie sichern, dass öffentliche Mittel gerecht verteilt und Umweltauflagen konsequent umgesetzt werden“, sagt Erster Stadtrat Stefan Schmitt.
Das Baugebiet Birkengewann wurde in den vergangenen Jahren vollständig erschlossen. Im Zuge der Erschließung und Bebauung wurden umfangreiche ökologische Ausgleichsmaßnahmen realisiert, für die entstandenen Flächenversiegelungen und Eingriffe in den Naturhaushalt. Diese Maßnahmen wurden von der Stadt Neu-Isenburg zunächst vorfinanziert und müssen nun gemäß Baugesetzbuch (§ 135 c BauGB sowie § 132 i. V. m. § 127 BauGB) auf die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer bzw. Vorhabenträger umgelegt werden. „Das Ziel ist, eine verursachungsgerechte Umlage der Ausgleichskosten auf die Eigentümerinnen und Eigentümer oder Vorhabenträger der betreffenden Grundstücke zu verteilen“, sagt Erster Stadtrat Stefan Schmitt.
Das beschlossene Finanzierungskonzept sieht vor, die Refinanzierung über zwei Säulen sicherzustellen:
- Beiträge auf Grundlage der Ausgleichskostensatzung (§ 135c BauGB)
- Beiträge für öffentliche Flächen, die anteilig über die Erschließungsbeitragssatzung (§ 132 i. V. m. § 127 BauGB)
refinanziert werden.
Parallel wird der Bebauungsplan Nr. 83 „Birkengewann“ in einem ergänzenden Verfahren angepasst. Die Offenlage des Plans erfolgt für zwei Wochen.
Ein externer Dienstleister wird noch in diesem Jahr 2025 mit der Erstellung und dem Versand der Bescheide beauftragt. Die Finanzierung erfolgt zunächst aus dem laufenden Budget. Da die Erschließung abgeschlossen ist und auch die ökologischen Ausgleichsmaßnahmen mit drei Jahren Entwicklungspflege hergestellt wurden, sollen die Bescheide möglichst noch im Jahr 2025 versendet werden. Die Stadt geht von bis zu 1.800 Bescheiden aus.
Mit Abschluss der Refinanzierung sind alle Kosten für die Entwicklung des Baugebiets Birkengewann, einschließlich der ökologischen Ausgleichsmaßnahmen, vollständig abgerechnet.



