Stadt Neu Isenburg

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Mehr Wohnungsbau ermöglichen – Gewerbeflächen schützen

Die neuen Regelungen des Bundes zum Wohnungsbau, umgangssprachlich als „Bauturbo“ bezeichnet und ergänzt durch den Mustereinführungserlass des Landes Hessen, sollen Voraussetzungen für einen schnelleren Wohnungsbau schaffen.

Städte und Gemeinden können dadurch einfacher und zügiger Wohnungsbau ermöglichen, auch wenn ein Vorhaben nicht vollständig den bisherigen Festsetzungen eines Bebauungsplanes oder der umliegenden Bebauung entspricht. Voraussetzung ist, dass die Gemeinde zustimmt und öffentliche Belange angemessen berücksichtigt werden.

Diesen Zustimmungsvorbehalt hat nun die Stadtverordnetenversammlung aus Gründen der Verfahrensbeschleunigung auf den Magistrat delegiert. Dieser ist ab sofort ermächtigt, in bestimmten Fällen die Zustimmung zu solchen „Bauturboanträgen“ zu erteilen, in der Fachsprache das sogenannte Einvernehmen herzustellen, in denen von den üblichen Planvorgaben abgewichen werden kann.

Damit folgt die Stadt Neu-Isenburg den Empfehlungen für Hessen zum Mustereinführungserlass.

Baugenehmigungsbehörde ist nach wie vor der Kreis Offenbach.

Ziel des Bauturbos ist es, schneller und flexibler neuen Wohnraum schaffen zu können.

Dabei wird die Stadt Neu-Isenburg nach wie vor detailliert prüfen, ob beispielsweise eine Umnutzung zu Wohnnutzung oder auch eine Nachverdichtung im jeweils beantragten Einzelfall städtebaulich vertretbar ist.

Gemäß Mustereinführungserlass können Städte und Gemeinden Flächen bestimmen, für die die beschriebenen Erleichterungen zugunsten der Wohnnutzung ausgeschlossen werden.  Hiervon macht die Stadt Neu-Isenburg Gebrauch; die Stadtverordnetenversammlung hat das Gewerbegebiert Süd verifiziert und hier Wohnnutzung ausgeschlossen.

Zudem gilt für das Gewerbegebiet Süd das von der Stadtverordnetenversammlung bereits beschlossene 10 Punkte Programm, das Wohnen bereits explizit ausgeschlossen hat.

Bei anderen Gewerbeflächen innerhalb des Stadtgebiets sind Bebauungspläne rechtskräftig, die die Nutzungsart „Gewerbe“ festlegen.

Die für die Stadt zur Wertschöpfung wichtigen Gewerbebetriebe in Neu-Isenburg werden damit zur Verhinderung möglicher Ansprüche vor heranrückender Wohnbebauung geschützt.

Flyer mit 10 Eckpunkten zur Gewerbegebiet Süd
Flyer mit 10 Eckpunkten zur Gewerbegebiet Süd

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