Stadt Neu Isenburg

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Neue Satzungen für Kitas und Schulkindbetreuung

Die Stadt Neu-Isenburg passt die Satzungen für ihre Kindertageseinrichtungen und die Schulkindbetreuung an aktuelle gesetzliche Vorgaben und die Anforderungen der kommenden Jahre an. Die Stadtverordnetenversammlung hat am 17. Juni die Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung mit Wirkung zum 1. August 2026 beschlossen.

Ein Schwerpunkt der Neuregelungen liegt auf der Vorbereitung des bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder (Ganztagsförderungsgesetz). Dieser tritt zum Schuljahr 2026/2027 zunächst für die ersten Klassen in Kraft und wird in den folgenden Jahren schrittweise auf alle Grundschulkinder ausgeweitet. Bis 2029 soll allen Kindern der Klassen 1 bis 4 eine Betreuung an fünf Tagen pro Woche für bis zu acht Stunden täglich ermöglicht werden.

Um Familien künftig noch passgenauere Angebote machen zu können, werden zugleich die Betreuungsmodule in den Kindertageseinrichtungen erweitert. Eltern erhalten dadurch mehr Wahlmöglichkeiten bei der Auswahl der Betreuungszeiten. Gleichzeitig erleichtert die Neuregelung den Einrichtungen die Planung von Personal und Betreuungsangeboten.

„Familien brauchen verlässliche und bedarfsgerechte Betreuungsangebote. Mit den neuen Satzungen schaffen wir eine zeitgemäße Grundlage für unsere Einrichtungen und bereiten uns frühzeitig auf die Herausforderungen des Ganztagsanspruchs vor, der den Kommunen als neu zu erfüllende Aufgabe von Bund und Land auferlegt wurde“, sagt Erster Stadtrat Stefan Schmitt.

Die Neufassung berücksichtigt darüber hinaus zahlreiche gesetzliche Änderungen mit der letzten Fassung der Satzungen in 2017, Regelungen zu Gesundheitsschutz, Kinderschutz, organisatorischen Abläufen sowie den Rechten und Pflichten von Eltern und Einrichtungen wurden aktualisiert und verständlicher gefasst. Grundlage waren auch Rückmeldungen von Eltern, Mitarbeitenden und Einrichtungsleitungen.

Mit der Satzungsänderung werden auch die Elternbeiträge entsprechend der bestehenden Beschlusslage fortgeschrieben. Die Stadtverordnetenversammlung hatte bereits 2018 beschlossen, die Beiträge im zweijährigen Rhythmus in überschaubaren Maßen an die Tarifentwicklung im Sozial- und Erziehungsdienst anzupassen. Nach einer Aussetzung während der Corona-Pandemie wurden die Beiträge zuletzt 2022 und 2024 angepasst. Die nun vorgesehene Fortschreibung erfolgt nach demselben Verfahren.

Neu-Isenburg zählt trotz dieser Anpassungen von 8,5% weiterhin zu den Kommunen mit den niedrigsten Betreuungsgebühren im Kreis Offenbach. Gleichzeitig steigen die Kosten für Personal, Gebäudeunterhaltung und Betrieb der Einrichtungen seit Jahren deutlich an. Gegenüber dem Jahr 2017 sind die Aufwendungen für die Kinderbetreuung bis 2025 um rund 17.561.954,22 Euro gestiegen. Das entspricht einer Steigerung von 119 Prozent. Die Elternbeiträge decken dabei nur einen Teil der tatsächlichen Aufwendungen.

„Eine gute Kinderbetreuung ist eine Investition in die Zukunft unserer Stadt. Die Kommune trägt bereits heute den allergrößten Teil der tatsächlichen Kosten. Gleichzeitig wollen wir Familien weiterhin verlässliche und qualitativ hochwertige Angebote zur Verfügung stellen“, sagt Erster Stadtrat Stefan Schmitt.

Neu-Isenburg hat in den vergangenen Jahren erhebliche Mittel in den Ausbau der Kinderbetreuung investiert und zusätzliche Plätze in Krippen, Kindergärten und der Schulkindbetreuung geschaffen. Mit den neuen Satzungen werden die organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um diesen Weg auch in Zukunft fortzusetzen.

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