Mitten in der Metropolregion Frankfurt RheinMain gibt es rund um Neu-Isenburg wertvolle Naturräume, die vielen im Alltag kaum bewusst sind. Zum internationalen Tag der biologischen Vielfalt am 22. Mai macht die Stadt Neu-Isenburg auf die Bedeutung ihrer Naturschutzgebiete Bruch von Gravenbruch und Gehspitzweiher sowie das Fauna-Flora-Habitat Erlenbachaue und die Hengstbachaue als Teil des Landschaftsschutzgebiets „Landkreis Offenbach“ aufmerksam.
Sie bieten geschützten Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten und leisten zugleich einen wichtigen Beitrag für Klima, Wasserhaushalt und das ökologische Gleichgewicht vor Ort.
Der 22. Mai wird seit 2001 als Internationaler Tag der biologischen Vielfalt begangen. Er wurde von den Vereinten Nationen ausgerufen und erinnert an das offizielle Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD). Der Tag soll das Verständnis und das Bewusstsein für die Biologische Vielfalt, ihren Wert und ihrer Bedrohung erhöhen
Gehspitzweiher
Das Naturschutzgebiet, im Wald zwischen Zeppelinheim und Gravenbruch gelegen, umfasst eine Fläche von rund 25 Hektar. Es handelt sich um eine ehemalige Abbaugrube, die zunächst durch Ausbeutung von Lehmablagerungen, später von Sanden und Kiesen entstand. Zwischenzeitlich als Badesee genutzt, gelang die Unterschutzstellung des Gebiets im Jahr 1981.
Der Gehspitzweiher hat große Bedeutung als Brut- und Rastplatz für Wasservögel sowie als Lebensraum für Libellen und Amphibien. Die trockenheißen Böschung en der Grube beherbergen wiederum Arten, die an diese extremen Bedingungen angepasst sind. Ein Beispiel ist die im Sitzen unauffällige Blauflügelige Ödlandschrecke, die ihre Schönheit erst im Flug offenbart.
Gerade während der Zeit des Vogelzugs im Frühjahr und im Herbst lohnt es sich, mit einem Feldstecher ausgerüstet die Grube auf dem Rundweg zu umrunden. An einigen Stellen gibt es gute Sicht auf das Gewässer. Mit etwas Glück kann man dann den Fischadler, Silberreiher oder seltene Entenarten auf der Durchreise beobachten. Das Betreten des Gebiets ist allerdings strikt untersagt.
Bruch von Gravenbruch
Zunächst umfasste das im Jahr 1984 unter Schutz gestellte, großräumige Feuchtgebiet westlich von Gravenbruch 77 Hektar Fläche. Im April 2008 wurde es auf Antrag der Stadt um südwestlich angrenzende Wald- und Wiesenflächen, deren Kern die Luderbachaue bildet, auf insgesamt 93,5 Hektar erweitert. Damit zählt der „Bruch von Gravenbruch“ neben der südlich der L 3117 anschließenden „Luderbachaue von Dreieich“ zu den bedeutendsten Schutzgebieten des Kreises Offenbach. Die Flächen des ursprünglichen Schutzgebiets erhielten im Jahr 2007 darüber hinaus den Schutzstatus Fauna-Flora-Habitat.
Der gesamte Bereich zeichnet sich durch hohen Grundwasserstand aus, worauf auch der Name Bruch, ein anderer Begriff für Sumpf, verweist. In den nassen Waldbereichen gibt es zahlreiche Kleingewässer, u. a. alte Bombentrichter, die für die Amphibienwelt von großer Bedeutung sind. Große und kleine Eirundwiese sind auch floristisch interessant. So hat der Sumpf-Haarstrang (Peucedanum palustre), eine gefährdete Doldenblütlerart, hier ein gutes Vorkommen und lockt überdies den imposanten Tagfalter Schwalbenschwanz zur Eiablage an. Auch das selten gewordene Sumpf-Blutauge (Comarum palustre), die Blume des Jahres 2025 in Deutschland, kann im Bruch von Gravenbruch gefunden werden.
Einen Nachteil haben die vielen Kleingewässer und sumpfigen Areale, denn sie sind ideale Brutstätten für Stechmücken. Insofern ist das Gebiet auf natürliche Weise vor zu viel Andrang geschützt. Auch hier dürfen die Wege nicht verlassen werden.
Fauna-Flora-Habitat Erlenbachaue bei Neu-Isenburg
Das 19,6 Hektar große Schutzgebiet (2006) reicht vom Bansapark bis zur B46 und umfasst die Auebereiche des Erlenbachs und seines Nebengrabens. Kennzeichnend sind magere Flachland-Mähwiesen in unterschiedlicher Feuchteausprägung sowie naturnahe Auwaldbereiche mit Weiden, Erlen und Eschen.
Hauptschutzgrund ist jedoch das Vorkommen des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings (Maculinea nausithous), einer gefährdeten Schmetterlingsart. Seit 2008 wird ein umfangreiches Maßnahmenpaket umgesetzt mit dem vorrangigen Ziel, die Lebensbedingungen für diesen Schmetterling zu verbessern. Dies umfasst vor allem die regelmäßige Mahd der Wiesen und die Rodung von Brombeeren und anderem jungen Gehölzaufwuchs zur Wiederherstellung von Grünland.
Teile der Schutzfläche, die so genannten Grundwiesen, liegen innerhalb des Neubaugebiets „Erlenbachaue“. Durch die räumliche Nähe zur Wohnbebauung sind die Wiesen einem erheblichen Nutzungsdruck durch Anlieger ausgesetzt. Die Stadt versucht, die Bevölkerung durch Aufklärungsarbeit wie zum Beispiel Exkursionen für einen rücksichtsvollen Umgang mit der Natur zu sensibilisieren. Für Hunde besteht überdies Leinenzwang im gesamten Schutzgebiet.
Hengstbachaue bei Zeppelinheim
Die ökologisch besonders interessanten Abschnitte der Hengstbachaue umfassen die Kaiserwiesen von Zeppelinheim und die westlich angrenzenden Auwaldbereiche bis zum Gewerbegebiet Zeppelinheim. Die Flächen liegen innerhalb des ausgedehnten Landschaftsschutzgebiets „Landkreis Offenbach“, dessen Ausweisung in dieser Form im Jahr 2000 erfolgte.
Der Hengstbach präsentierte sich lange als strukturarmer Graben, der der raschen Abführung von Oberflächen- und Klärwasser (Buchschlag) diente. Im Jahr 1999 wurde der Bach im Bereich der Kaiserwiesen naturnah umgestaltet. Besonderer Wert wurde darauf gelegt, die Eigendynamik des Gewässers zu verbessern. Inzwischen gibt es Bereiche mit unterschiedlicher Fließgeschwindigkeit, Steilabbrüche und Sandbänke. Im Sommer flattern zahlreiche Prachtlibellen über dem Bach. Floristisch interessant sind die Wiesenzüge, die magere und trockene Ausprägungen bis hin zu Sanddünenrelikten aufweisen.
Noch ist der Hengstbach ökologisch nicht optimal, unter anderem belasten die Einleitungen aus der Kläranlage Buchschlag immer wieder besonders bei Starkregenereignissen die Gewässerqualität. Im Zuge der europäischen Wasserrahmenrichtlinie, die u. a. Vorgaben für die Verbesserung von Struktur und Gewässergüte von Fließgewässern beinhaltet, soll der Hengstbach über das Programm „100 Wilde Bäche für Hessen“ in einen guten ökologischen Zustand überführt werden. Dazu hat der Gewässerverband Schwarzbach-Ried, der für die Unterhaltung des Hengstbaches zuständig ist, ein umfangreiches Maßnahmenpaket erarbeitet, das derzeit mithilfe der Hessischen Landesgesellschaft (HLG) umgesetzt wird.
Naturschutz – nicht nur in Schutzgebieten
Über die genannten Schutzgebiete hinaus stehen die umliegenden Wälder sämtlich unter Landschaftsschutz oder sind sogar als Bannwald ausgewiesen. Weitere Biotopflächen wie die Wiesenflächen am Schindkautsweg oder das ehemalige Tierschutzgelände gegenüber der Reiterschänke ergänzen die Schutzgebiete. Selbst einige technische Anlagen wie die Sickerbecken in der Nähe der Kleingartenanlage Fischer Lucius, im Frankfurter Stadtwald nördlich des Gehspitzgeländes und am Westrand des Stadtteils Gravenbruch sind gleichzeitig Lebensräume von Amphibien, Libellen und Wasservögeln wie zum Beispiel dem scheuen Zwergtaucher.
Insgesamt ist es wichtig, dass Lebensräume für Pflanzen und Tiere nicht isoliert liegen, sondern vernetzt sind. Denn nicht alle Arten können fliegen und Barrieren überwinden. So gibt es in Neu-Isenburg bisher an drei Straßen, dem Gravenbruchring, der L 3117 sowie am Kastanienweg im Buchenbusch, so genannte Amphibienleitanlagen, damit die Lurche sicher zu ihren Laichgewässern gelangen. Während am Gravenbruchring eine Unterführung für die wandernden Amphibien hergestellt wurde, sind die Amphibien an den anderen Stellen auf tatkräftige Unterstützung der NABU-Ortsgruppe angewiesen, deren ehrenamtliche Mitglieder die Tiere im Morgengrauen sicher auf die andere Straßenseite bringen.
Jeder einzelne kann der Natur helfen – sei es durch rücksichtsvolles Verhalten in Wald, Feld und Flur, die naturnahe Bepflanzung und Gestaltung von Haus- und Kleingärten oder die Schaffung von Nistmöglichkeiten am eigenen Haus, beispielsweise für Mauersegler und Mehlschwalben. So sind Naturbeobachtungen auch im direkten Wohnumfeld möglich. Gerade hat die Stadt Neu-Isenburg zum zweiten Mal den Biodiversitäts- und Nachhaltigkeitspreis ausgerufen. In diesem Jahr steht er unter dem Motto „Pflanzkästen, Balkone und (Dach-) Terrassen insekten- und/oder vogelfreundlich gestalten“. Für die ökologische Aufwertung dieser Bereiche durch insektenfreundliche Pflanzen, Nistmöglichkeiten oder Wasserstellen steht ein Preisgeld von 2.850 Euro zur Verfügung, das auch auf mehrere Gewinner verteilt werden kann. Die Bewertung der Maßnahme erfolgt anhand eines Kriterienkataloges, der zusammen mit den weiteren Bestimmungen zu dem Preis auf der Website der Stadt Neu-Isenburg bereitsteht.
Tipps zur ökologischen Aufwertung und Unterstützung der Biodiversität vor Ort gibt es im Internet, bei den lokalen Naturschutzverbänden oder beim Fachbereich Natur- und Umweltschutz im Rathaus, Dr. Ellen Pflug, Telefonnummer 06102 / 241720.





